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V-Visum für Ehegatten und Kinder von Greencard-Inhabern
Über das sogenannte V-Visum können auch Kinder und Ehegatten von Greencard-Inhabern in die USA einreisen. Der Inhaber des V-Visums wird dazu berechtigt, in den USA zu leben bis ein Einwanderungsvisum beantragt werden kann. Die Intention der Beantragung eines Einwanderungsvisums ist zwingende Voraussetzung für die Erteilung des temporären V-Visums.
Das V-Visum kann mit Gültigkeit von bis zu 10 Jahren ausgestellt werden, es ist dann ein Aufenthalt von bis zu 2 Jahren möglich. Bei Kindern im Alter von unter 21 Jahren wird das V-Visum regelmäßig bis zum 21. Geburtstag ausgestellt.
Inhaber eines V-Visums können nach Einreise in die USA auch eine Arbeitsgenehmigung bei der zuständigen Einwanderungs-/ Einbürgerungsbehörde beantragen.
Im Einzelnen stellt sich die Beantragung des V-Visums oftmals als kompliziert dar, sodass die Beiziehung eines Rechtsanwalts empfohlen wird. Gerne beraten wir Sie individuell zum Thema V-Visum, beantworten Ihre bestehenden Fragen umfassend und leiten für Sie die erforderlichen Schritte ein.