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Q-Visum für Teilnehmer an kulturellen Austauschprogrammen
Das Q-Visum fällt in die Kategorie der sog. Nichteinwanderungsvisa und richtet sich an Teilnehmer von kulturellen Austauschprogrammen. Im Gegensatz zum J-Visum geht es beim Q-Visum um Austauschprogramme, die nicht durch das US-Außenministerium, sondern durch die Einwanderungsbehörde USCIS (United States Citizenship and Immigration Services) verwaltet werden.
Der Antragssteller eines Q-1-Visums kann in die USA einreisen, um dort kulturelle Bildungsmöglichkeiten wahrzunehmen.
Dahingegen betrifft das Q2-Visum (Walsh-Programm-Visum/Peace Process Cultural & Training Program) Personen speziell Personen aus der Republik Irland oder Nordirland, die zu Arbeits- und Lernzwecken in die USA einreisen.
Eine Voraussetzung für die Erteilung des Q-1-Visums ist u.a., dass ein Sponsoring durch eine Organisation oder einen Abreitgeber in den USA nachgewiesen wird. Das Antragsverfahren wird sodann vom Sponsor eingeleitet.
Gerne geben wir Ihnen im Rahmen eines individuellen Beratungsgesprächs nähere Informationen über die für das Q-Visum einzureichenden Unterlagen und Formulare. Sprechen Sie uns gerne an.