MENÜ

H-Visum für hochqualifizierte Arbeitnehmer

Das H1B-Visum ist ein Visum für hochqualifizierte Arbeitnehmer bzw. spezialisierte Fachkräfte, die eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in den USA begehren. Es handelt sich um ein zeitlich begrenztes Visum.

Voraussetzung ist das Vorliegen eines akademischen (oder gleichwertigen) Abschlusses sowie eines entsprechenden Arbeitsplatzangebots in den USA. Es ist nicht erforderlich, dass im US-Unternehmen eine Führungsposition angenommen wird. Der Antragssteller muss vorher nicht bereits in dem Unternehmen tätig gewesen sein. Ebenso muss er nicht eine bestimmte Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Visumserteilung ist außerdem auch nicht davon abhängig, ob die Stelle primär von US-Bürgern besetzt werden konnte (keine Arbeitsmarktüberprüfung – „Labor Certification“). Erforderlich ist seitens des US-Unternehmens jedoch eine sog. Labor Condition Application, im Rahmen dessen der Arbeitgeber die Bezahlung sowie die Arbeitsbedingungen der anzustellenden Person offenzulegen hat. Die Angaben dürfen nicht unter den bei den US-Arbeitnehmern geltenden Konditionen liegen.

Leider sind die Voraussetzungen für die Visumserteilung streng und die Erteilung der Arbeitsvisa ist zahlenmäßig beschränkt. In der Regel übersteigt die Anzahl der Bewerber die Anzahl der zu vergebenen Visa. Dies führt zu oftmals langen Wartezeiten.

Daneben können Angehörige bestimmter Staaten, darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz, ein H-2B Visum beantragen. Es handelt sich hierbei um ein Visum für Arbeitnehmer ohne bestimmte akademische Qualifikationen. Jedoch setzt die Visumserteilung bestimmte praktische oder theoretische Kenntnisse und Fähigkeiten voraus, soweit der Arbeitsplatz diese erfordert. Das H-2B-Visum wird für eine Dauer von höchstens einem Jahr erteilt und kann auf höchstens drei Jahre verlängert werden.

Im Gegensatz zum H-1B-Visum handelt es sich beim H-2B Visum nicht um ein sog. Dual-intent-Visum – das heißt, dass der Visumsinhaber keine Einwanderungsabsichten haben darf und nicht etwa parallel einen Greencard-Antrag stellen kann. Der Wohnsitz außerhalb der USA muss beibehalten werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Visumsbeantragung, sodass Ihren beruflichen Plänen in den USA nichts mehr im Weg stehen kann.