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E-Visum für Investoren und Unternehmer
Das E-Visum für Investoren sowie im Bereich Handel gliedert sich in die Unterkategorien:
- E1-Visum (Handel)
- E2-Visum (Investitionen)
Das E1-Visum („Handelsvisum“) ist geeignet für Personen, die ein Handelsunternehmen aufbauen möchten, welches Handel zwischen den USA und dem Heimatland betreibt. Voraussetzung ist, dass mindestens 50% des betriebenen Handels zwischen den USA und dem Heimatland besteht. Darüber hinaus spielt auch das Geschäftsvolumen eine Rolle für die Visumserteilung. Die Chancen auf Erteilung eines E1-Visums sind höher, wenn ein größeres Geschäftsvolumen vorliegt.
Das Heimatland muss einen entsprechenden Handles- und Schifffahrtsvertrag mit den USA abgeschlossen haben. Dies ist bei Ländern wie z.B. Deutschland, Österreich und der Schweiz der Fall.
Das E-2 Visum („Investorenvisum“) kommt es für die Visumserteilung auf das Verhältnis zwischen der geplanten Investition und dem Projektvolumen an. Je geringer das noch aufzubringende Fremdkapital ausfällt und je geringer daraufhin das Risiko hinsichtlich des Scheiterns des Investitionsprojekts ist, desto höher sind im Einzelfall die Chancen der Visumserteilung. Ein E2-Visum kann für einen Zeitraum von 2-5 Jahren erteilt werden.
Wie auch beim E1-Visum muss das Heimatland einen entsprechenden Handelsvertrag mit dem USA abgeschlossen haben. Die geplante Investition muss zudem in ein bereits bestehendes Unternehmen vorgenommen werden. Der Investor muss zum Zwecke der Investition in die USA einreisen.
Gerne beraten wir Sie zu der Frage, ob das E-Visum für Sie geeignet ist. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung eines E-Visums und gehen hierzu eine individuell auf Sie zugeschnittene Checkliste mit Ihnen durch. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit einem unserer erfahrenen Rechtsanwälte.