Rechtsanwälte und Fachanwälte für Gesellschaftsrecht
Als Wirtschaftskanzlei ist das Gesellschaftsrecht eines unserer wichtigsten Tätigkeitsfelder. Wir beraten zu gesellschafstrechtlichen Angelegenheiten an unsere Standorten in Berlin, Köln und Bonn sowie bundesweit.
Rechtsformen und Gesellschaftsgründung
Unsere Beratung beginnt mit der Auswahl der richtigen Rechtsform für die individuelle wirtschaftliche Tätigkeit, die Sie als unser Mandant auszuüben beabsichtigen, beispielsweise als Einzelkaufmann oder im Rahmen von OHG, GmbH, AG, SE, KG oder GbR. In diesem Rahmen entwerfen wir den auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Gesellschaftsvertrag.
- Gesellschaftsgründung: Gründung Kapitalgesellschaften (wie GmbH, UG, AG sowie gemeinnützigen Gesellschaftsformen) Personengesellschaften und anderen Rechtsformen.
- Gründung von Tochterunternehmen und Niederlassungen
- Gründung von Gesellschaften und Niederlassungen im Ausland
- Gesellschaftsverträge und Gesellschaftervereinbarungen
- Carve-Out, Ausgliederung und Ausgründung von Betriebsteilen
GmbH Recht
- GmbH-Gründung: Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen, Bargründung und Sachgründung
- Gesellschaftsversammlungen und Gesellschaftsbeschlüsse: Beschlussfassung in der GmbH, Gesellschafterbeschlüsse per Video-Call und Umlaufbeschlüsse, Willensmängel, Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen, Änderung des Gesellschaftsvertrages
- Kapitalmaßnahmen: Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung Debt-Equity-Swap
- Geschäftsführer: Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Geschäftsführeranstellungsverträge
Geschäftsführerhaftung Vergütung von Geschäftsführern: erfolgsabhängige Vergütungskomponenten, wie Tantiemen und Optionen - GmbH Geschäftsanteile: Veräußerung von Geschäftsanteilen, Einziehung von Geschäftsanteilen, Kündigung von GmbH Geschäftsanteilen, Vererbung von GmbH-Geschäftsanteilen
- Gesellschafter: Gesellschafterstreit, Gesellschafter- und Nachrangdarlehen, Wettbewerbsverbote, Auskunfts- und Einsichtsansprüche des Gesellschafters, Ehe- Erbrechtliche Fragestellungen, Ausschluss von Gesellschaftern
- Beendigung der GmbH: Abwicklung, Liquidation, Insolvenz
Personengesellschaften
Partnergesellschaft
Die Partnergesellschaft vereint die Vorteile der Personalgesellschaften mit der Möglichkeit eines effektiven Riskmanagements durch die Möglichkeit der Haftungsbegrenzung und ist damit für Angehörige der freien Berufe eine interessante Rechtsform für die gemeinsame Berufsausübung.
- Gründung von Partnerschaftsgesellschaften (PartG) und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB)
- Gestaltung des Partnerschaftsvertrages
- Geschäftsführung, Gewinnverteilung und Haftung
Gemeinnützige Unternehmen
Die Gründung von gemeinnützige Unternehmen, wie die gGmbH und gUG, erfordert neben der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung die Befassung mit den steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung der Steuerbegünstigung.
- Gründung von gemeinnützigen Unternehmen: Der Schwerpunkt liegt bei den im Rechtsverkehr sehr beliebten Rechtsformen der gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) und der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (gUG)
- Aufsichtsgremien in gemeinnützigen Gesellschaften: Während die Möglichkeit zur Etablierung zusätzlicher Gesellschaftsorgane auch bei nicht steuerbegünstigten Körperschaften besteht, machen gemeinnützige Gesellschaften von dieser Möglichkeit besonders häufig Gebrauch. Wir beraten zur Ausgestaltung der für Aufsichtsräte und ähnliche Gesellschaftsorgane in der gGmbH geltenden Regelungen.
- Gemeinnützige Unternehmen mit Auslandsbezug
Umwandlung, Beteiligungen und Joint Ventures
- Umwandlung von Gesellschaften
- Restrukturierung von Kapitalgesellschaften
- Verschmelzung und Spaltung
- Gemeinschaftsunternehmen und Joint Ventures
- Holdingstrukturen
- Stimmbindung und Poolvereinbarungen