Bank- und Kapitalmarktrecht

Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts betreuen wir unsere Mandanten zu sämtlichen bankrechtlichen Fragen. Gerne beraten wir Sie allumfassend zu Themen wie Kapitalanlagen, Finanzierungsgeschäften, Kreditsicherung, dem allgemeinen Zahlungsverkehr und vielem mehr.

Unsere Beratungsschwerpunkte im Bank-  und Kapitalmarktrecht sind:

  1. Finanzen, Kapitalanlage
  2. Prospekthaftung
  3. Anlageberaterhaftung
  4. Bankvertragsrecht
  5. Zahlungsverkehr
  6. Darlehensvertragsrecht
  7. Immobilienfinanzierung

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte vertreten Ihre Interessen zielführend gegenüber Banken und Sparkassen – sowohl im gerichtlichen als auch im außergerichtlichen Bereich. Viele der im Bank- und Kapitalmarktrecht aufkommenden Fragen erfordern ein tiefes Verständnis des Bankvertragsrechts. Selbstverständlich finden Sie bei uns die hierzu richtigen Ansprechpartner.

In einem persönlichen Gespräch können wir individuell auf Ihre Fragen eingehen und gemeinsam eine Lösung finden, die Ihren persönlichen Interessen gerecht wird. Wir stehen Ihnen für alle Fragen rund um Giro- oder Kreditkartenverträge, der Stellung von Sicherheiten, der Vermögensanlage oder auch im Bereich des Darlehensvertragsrechts und vielem mehr zur Verfügung. Auch unterstützen wir Sie bei der Durchführung kapitalmarktrechtlicher Transaktionen.

Gerne überprüfen unsere kompetenten Anwälte aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht Ihre mit den Banken abgeschlossenen Verträge auf ihre Wirksamkeit sowie ordnungsgemäße Durchführung und unterstützen Sie bestmöglich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.