Arbeitsrecht

Im Fachbereich Arbeitsrecht vertreten wir sowohl die Interessen von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern. Wir bieten Ihnen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts professionelle Beratung, die sich umfassend über das gesamte Rechtsgebiet erstreckt.

Das Arbeitsrecht gliedert sich in die zwei großen Teilbereiche, Individual- und Kollektivarbeitsrecht, auf. Das Individualarbeitsrecht betrifft dabei die Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, während das Kollektivarbeitsrecht die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und den Vertretungsorganen der Arbeitnehmer regelt. Das kollektive Arbeitsrecht betrifft mithin nicht den einzelnen Arbeitnehmer, sondern seine Vertretungsorgane – zum Beispiel den Betriebsrat, den Personalrat oder die Gewerkschaft. Wir beraten Sie sowohl auf dem Bereich des Individual- wie auch auf dem Bereich des Kollektivarbeitsrechts.

Unsere Expertise im Individualarbeitsrecht reicht von Aspekten des Arbeitsvertragsrechts über die Gestaltung von Geschäftsführeranstellungs- und Vorstandsverträgen und deren Beendigung, über Kündigungsschutzverfahren sowie Aufhebungs- und Abwicklungsverträge bis hin zu Beratungen zu Zeugnis, Abmahnung und Vergütung. Gerne beraten wir Sie zu Fragestellungen im laufenden Arbeitsverhältnis sowie auch im Voraus, etwa bei der Vertragsgestaltung. Selbstverständlich umfasst unsere Tätigkeit demgemäß sowohl die außergerichtliche, wie auch die gerichtliche Tätigkeit vor den Arbeitsgerichten.

Darüber hinaus stehen Ihnen auch unsere Experten auf dem Bereich des kollektiven Arbeitsrechts zur Verfügung. Unsere Schwerpunkte auf diesem Gebiet reichen von der betrieblichen Mitbestimmung über Betriebsvereinbarungen bis hin zu den Themen Sozialplan und Interessenausgleich.

Das Arbeitsrecht stellt eine Materie dar, die nahezu jeden Bürger im Laufe seines Lebens betrifft. Naturgemäß treten in den Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern komplexe rechtliche Probleme auf. Wir beraten Sie gerne zu sämtlichen rechtlichen Fragestellungen in den nachfolgend genannten Schwerpunktbereichen und im Einzelfall darüber hinaus. Individuelle und mandantenorientierte Lösungen sind uns besonders wichtig. Bei einem persönlichen Gespräch gehen wir auf individuelle Fragestellungen ein und erarbeiten so gemeinsam den für Sie besten Lösungsweg.

Unsere Beratungsschwerpunkte im Arbeitsrecht sind:

  1. Arbeitsvertragsrecht
  2. Geschäftsführeranstellungsvertrag und Vorstandsvertrag 
  3. Kündigungsschutzverfahren
  4. Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  5. Zeugnis, Abmahnung, Vergütung
  6. Betriebliche Mitbestimmung
  7. Betriebsvereinbarungen
  8. Sozialplan und Interessenausgleich