Internationaler Vertrieb
Unser Schwerpunkt im Vertriebsrecht ist die Unterstützung unserer Mandanten bei der Etablierung von Vertriebsbeziehungen und der Errichtung von Vertriebssystem im Inn- und Ausland. Neben branchenübergreifenden Erfahrung verfügen wir über besondere Erfahrung und Sensibilität für rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von anspruchsvollen technologischen Produkten und Dienstleistungen.
Mit unserem starken internationalen Fokus unterstützen wir deutsche Unternehmen bei der d Vorbereitung und Errichtung von Vertriebsstrukturen im Ausland, insbesondere in den USA und Kanada. Umgekehrt beraten wir Unternehmen aus aller Welt bei der Etablierung von vertriebsrechtlichen Strukturen in Europa Deutschland.
- Vertriebsverträge: Prüfung und Gestaltung vertriebsrechtlicher Verträge
- Vertikale Vertriebssysteme: Franchising, Vertragshändler, Handelsvertreter, Distributoren
- Onlinevertrieb und Vertriebsplattformen: Vertrieb über Handelsplattformen im Internet, lizenzrechtliche Fragestellungen
- Berührungspunkte von Arbeitsrecht und Vertriebsrecht: Insbesondere Vereinbarungen zu erfolgsorientierten Vergütungsbestandteilen für Arbeitnehmer im Vertrieb (Provisionsvereinbarungen);
- Internationaler Warenkauf: Kaufverträge im Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts (CISG)
- Außenhandelsrecht: risikoorientierte Beratung zu grenzüberschreitenden Handelsgeschäften, insb. Vertragsgestaltung, Zahlungsabsicherung und Durchsetzung von Forderungen
- Vorbereitung und Eintritt in neue Märkte
- Zollrechtliche Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) Nr. 942/2013
Vertriebsrecht für Handelsvertreter, Vertragshändler und Franchisesysteme
Umfassende, risikoorientiert und stets am wirtschaftlich Sinnvollen ausgerichtete Beratung sinnvollen Beratung zum Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiserecht.
Handelsvertreterrecht
Bereits aufgrund der großen Anzahl von Handelsvertretern im modernen Wirtschaftsleben, kommt dem Handelsvertreterrecht als Teilgebiet des Vertriebsrechts eine große Bedeutung zu. Beratung von Unternehmern und Handelsvertretern zu Rechtsfragen aus dem Handelsvertreterverhältnis.
Tätigkeitsschwerpunkte im Handelsvertreterrecht:
- Prüfung und Gestaltung von Handelsvertreterverträgen
- Provisions- und Abfindungsansprüche
- Wettbewerbsverbote
- Haftung des Handelsvertreters
- Gestaltungsmöglichkeiten bei Einsatz von Handelsvertretern außerhalb des EG-Binnenmarktes
Franchiserecht und Franchisesysteme
Beratung zum Franchiserecht von Franchisenehmern und Franchisegebern. Gestaltung von Franchiseverträgen und Nebenvereinbarungen im Franchiseverhältnis. Unterstützung von ausländischen Franchisesystemen bei der Etablierung in Deutschland.
Übersicht zu unserer Expertise im Franchiserecht.
Expansion und Markteintritt
BridgehouseLaw begleitet Unternehmen bei der Vorbereitung und dem Vollzug des Eintritt in neue Märkte. Wir beraten zu allen relevanten Aspekten, angefangen bei aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, Haftungsfragen, Anforderungen an die Konformität von Produkten und Dienstleistungen sowie zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern wie Marken, Urheberrechten und Patenten.
Markteintritt in den US
Als Deutsch-Amerikanische Kanzlei verfügt BridgehouseLaw über besondere Expertise zum Eintritt in den US-Markt und der Anbahnung und Durchführung von Geschäften in den USA. Dazu bieten wir umfassende Beratung für Unternehmen aus Deutschland zu allen für einen erfolgreichen Markteintritt relevanten Themen, unter anderem:
- Produkthaftung in den USA
- Gesellschaftsrechtliche Strukturen
- Prüfung und Gestaltung von Verträgen nach US-Recht
- Konformität von Produkten und Dienstleistungen
- Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen.
Wettbewerbsrechtliche Aspekte im Vertrieb
Während auf vertriebsrechtliche Vereinbarungen ohne Auslandsbezug die Regelungen des GWB anwendbar sind, unterliegen Vertriebsverträge mit Auslandsbezug dem harmonisierten europäischen Wettbewerbsrecht. Im vertriebsrechtlichen Bereich besonders relevant sind hier § 101 Abs. 1 AEUV und verschiedene Freistellungsverordnungen, insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 330/2010 über die Anwendung von Artikel 101, Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen (sogenannte Vertikal GVO).
Schwerpunkte:
- Gebietsschutz und Absatzbeschränkungen: Freistellung bestimmter Regelungen in Vertriebsverträgen zu Gebietsschutz und Absatzbeschränkungen von Art 101 Abs. 1 AEUV im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 330/2010 (Vertikal-GVO).
- Konkurrenzschutz und Wettbewerbsverbote
- Selektiver Vertrieb
In unserer Praxis im Franchiserecht haben wir erfolgreich ein Franchisesystem aus dem Food-Bereich beim Eintritt in den deutschen Markt begleitet.