Übersicht

Internationaler Vertrieb

Unser Schwerpunkt im Vertriebsrecht ist die Unterstützung unserer Mandanten bei der Etablierung von Vertriebsbeziehungen und der Errichtung von Vertriebssystem im Inn- und Ausland. Neben branchenübergreifenden Erfahrung verfügen wir über besondere Erfahrung und Sensibilität für rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von anspruchsvollen technologischen Produkten und Dienstleistungen.

Mit unserem starken internationalen Fokus unterstützen wir deutsche Unternehmen bei der d Vorbereitung und Errichtung von Vertriebsstrukturen im Ausland, insbesondere in den USA und Kanada. Umgekehrt beraten wir Unternehmen aus aller Welt bei der Etablierung von vertriebsrechtlichen Strukturen in Europa Deutschland.

–> Handelsvertreter, Franchising, Vertragshändler, Distributoren

–> Vertrieb über online Handels- und Vertriebsplattformen im Internet

–> Schutz von Innovationen, IP und Know-How im internationalen Vertrieb 

–> Internationaler Warenkauf: Kaufverträge im Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts (CISG)

–> Vertriebsverträge: Prüfung und Gestaltung von Vertriebsverträgen

Prüfung und Gestaltung von Vertriebsverträgen

Die Prüfung und Gestaltung von Vertriebsverträgen und anderen Vertriebsvereinbarungen, wie Vertragshändlerverträgen, Handelsvertreterverträgen, allgemeinen Vertriebsbedingungen, Verschwiegenheitsvereinbarungen bildet den Kern unserer vertriebsrechtlichen Praxis. Neben fachlicher Expertise zeichnet uns eine wirtschaftliche Denkweise und ein ausgeprägt risikoorientierter Ansatz aus.   

Vertriebsrecht für Handelsvertreter, Vertragshändler und Franchisesysteme

Umfassende, risikoorientiert und stets am wirtschaftlich Sinnvollen ausgerichtete Beratung zu vertriebsrechtlichen Sachverhalten aus dem Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht. Unser Schwerpunkt liegt im internationalen Vertrieb. Natürlich bearbeiten wir aber auch Sachverhalte ohne Auslandsbezug.

Handelsvertreterrecht

Bereits aufgrund der großen Anzahl von Handelsvertretern im modernen Wirtschaftsleben, kommt dem Handelsvertreterrecht als Teilgebiet des Vertriebsrechts eine große Bedeutung zu. Beratung von Unternehmern und Handelsvertretern zu Rechtsfragen aus dem Handelsvertreterverhältnis.

Tätigkeitsschwerpunkte im Handelsvertreterrecht: 

  • Prüfung und Gestaltung von Handelsvertreterverträgen
  • Provisions- und Abfindungsansprüche
  • Wettbewerbsverbote
  • Haftung des Handelsvertreters
  • Gestaltungsmöglichkeiten bei Einsatz von Handelsvertretern außerhalb des EG-Binnenmarktes

Franchiserecht und Franchisesysteme

 

Beratung zum Franchiserecht von Franchisenehmern und Franchisegebern. Gestaltung von Franchiseverträgen und Nebenvereinbarungen im Franchiseverhältnis. Unterstützung von ausländischen Franchisesystemen bei der Etablierung in Deutschland.

Übersicht zu unserer Expertise im Franchiserecht.

Schutz von Innovationen, IP und Know-How im internationalen Vertrieb 

Aus Innovationen, betriebliches Know-How und Schutzrechte, wie etwa Urheber-, Marken- oder Patentrechte) können  erhebliche Wettbewerbsvorteile resultieren. Wir zeigen  Mittel und Wege, wie registrierte und nicht registrierte Schutzrechte, sowie Know-How in Vertriebsbeziehungen effektiv geschützt werden kann. 

Expansion und Markteintritt

Markteintritt (inbound und outbound) ist ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Anwälte. Wir unterstützen ausländische Unternehmen beim Eintritt in den deutschen Markt (Inbound) und Deutsche Unternehmen bei der Vorbereitung und dem Vollzug des Eintritts in neue Märkte (Outbound). Dabei beraten wir zu allen relevanten Aspekten, angefangen bei aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, Haftungsfragen, Anforderungen an die Konformität von Produkten und Dienstleistungen, Vertriebsstrukturen sowie zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern wie Marken, Urheberrechten und Patenten.

Mehr Informationen zu unserer Praxis im Markteintritt

Markteintritt in den USA

Als Deutsch-Amerikanische Kanzlei verfügt BridgehouseLaw über besondere Expertise zum Eintritt in den US-Markt und der Anbahnung und Durchführung von Geschäften in den USA. Dazu bieten wir umfassende Beratung für Unternehmen aus Deutschland zu allen für einen erfolgreichen Markteintritt relevanten Themen, unter anderem:

  • Produkthaftung in den USA
  • Gesellschaftsrechtliche Strukturen
  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen nach US-Recht
  • Konformität von Produkten und Dienstleistungen
  • Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen.

Wettbewerbsrechtliche Aspekte im Vertrieb

Während auf vertriebsrechtliche Vereinbarungen ohne Auslandsbezug die Regelungen des GWB anwendbar sind, unterliegen Vertriebsverträge mit Auslandsbezug dem harmonisierten europäischen Wettbewerbsrecht. Im vertriebsrechtlichen Bereich besonders relevant sind hier § 101 Abs. 1 AEUV und verschiedene Freistellungsverordnungen, insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 330/2010 über die Anwendung von Artikel 101, Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen (sogenannte Vertikal GVO).

 

Schwerpunkte:

  • Prüfung von Vertriebsverträgen und vertriebsrechtlichen Vereinbarungen auf Gestaltungen, die nach dem deutschen oder europäischen Wettbewerbs- und Kartellrecht unzulässig sind.  
  • Beratung zu Freistellungsmöglichkeiten, insbesondere: Gebietsschutz und Absatzbeschränkungen in Vertriebsverträgen im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 330/2010 (Vertikal-GVO), Konkurrenzschutz und Wettbewerbsverbote sowie Selektiver Vertrieb
  • Vertretung in kartellrechtlichen Angelegenheiten

In unserer Praxis im Franchiserecht haben wir  erfolgreich ein Franchisesystem aus dem Food-Bereich beim Eintritt in den deutschen Markt begleitet.

Vertriebsrecht