Franchising ist eine komplexe Rechtsbeziehung. Das Verhältnis der Parteien des Franchisevertrages ist sehr oft von struktureller Asymmetrie und zugleich einem hohen Maß von gegenseitiger Abhängigkeit geprägt. Diese Konstellation erfordert eine detaillierte vertragliche Regelung der Rechte und Pflichten zwischen dem Franchisenehmer und dem Franchisegeber. Erschwerend kommt dabei hinzu, dass kein konsolidiertes Franchiserecht existiert. Die Rechtsnormen, die auf ein Franchiseverhältnis Anwendung finden, stammen aus verschiedenen Rechtsgebieten, wie dem AGB-, Miet-, Wettbewerbs- oder Kaufrecht, und werden teilweise nur analog auf franchiserechtliche Sachverhalte angewendet. Hinzukommt, dass es zum Franchiserecht eine umfangreiche Rechtsprechung gibt, deren Kenntnis für die rechtsanwaltliche Bewertung von Sachverhalten aus dem Franchiserecht unabdingbar ist.
Beratung für Franchisenehmer und Franchisegeber im Franchiserecht
Als Teil unserer vertriebsrechtlichen Praxis beraten wir Franchisenehmer und Franchisegeber zum Franchisevertragsrecht sowie zu allen rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit dem Franchiseverhältnis.
Eintritt von Franchisesystemen in den deutschen Markt
Wir unterstützen Franchisesysteme bei der Vorbereitung und dem Vollzug des Eintritts in den deutschen Markt. Der Eintritt in den deutschen Markt erfordert die Anpassung des Franchisesystems an das deutsche Recht, was in den allermeisten Fällen nicht unerhebliche Anpassungen an operativen Funktionen des Franchisesystems erforderlich macht. Bewährte Funktionen aus dem Heimatmarkt lassen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ohne weiteres im deutschen Rechtskreis etablieren. Wir unterstützen ausländische Franchisesysteme bei der Prüfung und Anpassung des Franchisesystems an das deutsche Recht.
Für den Eintritt eines Franchisesystems in den deutschen Markt bestehen zwei etablierte Ansätze: die direkte Implementierung von Franchiseverhältnissen zwischen domestischen Franchisenehmern und dem ausländischen Franchisesystem und die Etablierung einer Masterlizenz im Inland.
Beratung im Franchiserecht durch erfahrenen Rechtsanwalt oder Fachanwalt
Sachverhalte aus dem Franchiserecht sind durch die stückhafte und unvollständige gesetzliche Regelung des Franchiserechts und der häufig hohen regelungsdichte von Franchiseverträgen sehr komplex. Die Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet setzt daher neben Kenntnissen zum Franchiserecht erhebliche praktische Erfahrung voraus. Aus diesem Grund erfolgt die Beratung von Mandanten zu franchiserechtlichen Fragestellungen ausschließlich durch einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Fachanwalt.