Unternehmensrecht

Zahlreiche Unternehmen stehen heutzutage vor der Herausforderung in ausgereiften Märkten weiter wachsen oder in neue Regionen oder Produkte expandieren zu müssen. Eine Antwort auf diese komplexe Frage kann Mergers & Acquisitions sein. Der Begriff meint die Zusammenlegung oder den Zukauf von Unternehmen zu einer rechtlichen Einheit.

Im Rahmen von Mergers & Acquisitions kommen Umstrukturierungen und Fusionen in Betracht. Dabei ergeben sich sowohl für große Konzerne als auch für mittelständische Unternehmen eine ganze Reihe rechtlicher Fragen, die wir Ihnen gerne individuell beantworten.

Unser qualifiziertes Team berät sie in allen aufkommenden Fragestellungen rund um Verhandlungsführung und Vertragsgestaltung, betreut Sie im Rahmen der Verkaufsprozesse und unterstützt Sie bei der Ausgestaltung und der Strukturierung von Finanzierungen. Wir helfen Ihnen dabei, über Unternehmensumwandlungen und Umstrukturierungsmaßnahmen unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben den Überblick zu behalten und beraten Sie zu Kooperationen und Joint Ventures.

Je nach Ihrer individuellen Situation erstellen wir gemeinsam mit Ihnen den optimalen Plan zur Weiterentwicklung Ihres Unternehmens. Die Beratung erfolgt durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt. 

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