Deutsch-Amerikanisches Recht

Als transatlantische Kanzlei mit Standorten unter anderem in Atlanta, Charlotte, Berlin, Köln und Bonn verfügt BridgehouseLaw nicht nur Kompetenzen im US-Recht und im deutschen Recht, sondern ist auch Ansprechpartner für Deutsch-amerikanisches Recht und transnationale Sachverhalte. Besondere Schwerpunkte unserer Praxis im deutsch-amerikanischen Rechts bilden dabei Fragen aus dem Wirtschaftsrecht, Vertragsgestalten, Transaktionen, Erbrecht, Familienrecht Fragen im Zusammenhang mit dem Einwanderungsrecht, Durchsetzung von Ansprüchen und Prozessführung.

Deutsch-Amerikanisches Wirtschaftsrecht

Die Anwälte unserer Praxisgruppe für deutsch-amerikanisches Wirtschaftsrecht wickeln ein breites Spektrum an Geschäftstransaktionen ab, darunter Akquisitionen, Verkäufe und Unternehmensumstrukturierungen. Unsere Wirtschaftsrechtsgruppe übernimmt umfassende Due Diligence für Käufer, berät zu Haftungsfragen und unterstützt bei der optimalen Strukturierung von Unternehmen im transnationalen Kontext, entwirft Verträge und Vereinbarungen, wie Gesellschaftervereinbarungen, Absichtserklärungen, Arbeitsverträge, und Geheimhaltungsvereinbarungen.

Handel und Vertrieb im Deutsch-Amerikanischen Kontext
Um mit den Nuancen des internationalen Handels umzugehen, verfügt unsere Praxisgruppe für deutsch-amerikanisches Wirtschaftsrecht über Anwälte, die in verschiedenen Rechtsordnungen zugelassen sind. Unsere Anwälte bringen ihr Spezialwissen ein, um Mandanten beim Aushandeln und Entwerfen von Geschäftsverträgen wie Kauf und Verkauf, Vertrieb, Händler-, Lizenz-, EPC- und Generalunternehmerverträgen zu unterstützen.

Gründung von Tochtergesellschaften in den USA
Die Rechtsanwälte unserer Wirtschaftsrechtsgruppe beraten Mandanten, wie sie ihre amerikanischen Tochtergesellschaften gründen und sinnvoll strukturieren können.

Markteintritt in den USA

Der Markteintritt in den vereinigten Staaten von Amerika erfordert oft wesentliche Anpassungen von Produkten und Dienstleistungen, um den regulatorischen Anforderungen des US-Marktes gerecht zu werden. BridgehouseLaw berät Unternehmen aus Deutschland und Europa, wie die Risiken aus Produkthaftungsansprüchen in den USA am besten verhindert oder gemindert werden können.

Streitschichtung und Prozessführung in Deutschland und den USA

BridgehouseLaw berät und vertritt Mandanten bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen vor staatlichen Gerichten in den USA und in Deutschland sowie im Schiedsverfahren.

  • Beratung zur effektiven Durchsetzung von Ansprüchen in transnationalen Rechtsangelegenheiten.
  • Vertretung und Prozessführung vor Staatlichen Gerichten in Deutschland und den USA
  • Vertretung im Schiedsverfahren.

Erbrechtsangelegenheiten mit Bezug zu den USA (Deutsch-Amerikanisches Erbrecht)

Ein Schwerpunkt unserer erbrechtlichen Beratungspraxis liegt auf Erbschaftsangelegenheiten mit Bezug zu den Vereinigten Staaten von Amerika. Neben einer umfassenden Beratung zum deutschen wie dem amerikanischen Erbrecht, gewährleisten wir durch ein Netzwerk von Notaren, Steuerberatern und Kooperationspartnern eine ganzheitliche Betreuung zu allen Fragen im weiteren Zusammenhang mit der Erbschaft. Es ist uns ein Anliegen, Erbschaftsangelegenheiten mit Bezug zu den vereinigten Staaten  für unsere Mandanten so unkompliziert wie möglich zu gestallten.

  • Erbschaftsabwicklung, Erbauseinandersetzung und Pflichtteilsrecht: Im Fall der Erbannahme stellen wir den ordnungsgemäßen Übergang des Eigentums an Immobilien Bankguthaben, Gesellschaftsanteilen und anderer Vermögenswerte auf die Erben sicher. Im Falle von Erbschaftsauseinandersetzungen, etwa bei Konflikten innerhalb der Erbengemeinschaft oder bei Ansprüchen auf Zahlung eines Pflichtteils, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich sowie vor Gericht.
  • Schenkungs- und Erbschaftssteuer: Wir Beraten zur steuerlichen Gestaltung von Schenkungen und Erbangelegenheiten im deutsch-amerikanischen Kontext.

Beratung durch erfahrenen Rechtsanwalt oder Fachanwalt

Sachverhalte mit Bezug zum amerikanischen Recht sind zumeist sehr individuell. Typische Fallgruppen mit sich oft wiederholenden Eigenheiten sind selten. Die Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet setzt daher neben Kenntnissen zum deutschen und dem US-Amerikanischen Recht erhebliche praktische Erfahrung voraus. Aus diesem Grund erfolgt die Beratung von Mandanten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem US-Recht ausschließlich durch einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Fachanwalt.

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