Deutsch-Amerikanisches Recht

Ein Schwerpunkt der erbrechtlichen Beratungspraxis von BridgehouseLaw liegt auf Erbschaftsangelegenheiten mit Bezug zu den vereinigten Staaten von Amerika. Neben einer umfassenden Beratung zum deutschen wie US-Erbrecht, gewährleisten wir durch ein Netzwerk von Notaren, Steuerberatern und Kooperationspartnern eine ganzheitliche Betreuung zu allen Fragen im weiteren Zusammenhang mit der Erbschaft. Es ist uns ein Anliegen, Erbschaftsangelegenheiten mit Bezug zu den Vereinigten Staaten von Amerika für unsere Mandanten so unkompliziert wie möglich zu gestallten. Viele Angelegenheiten lassen sich so auch ohne eine Reise in die USA regeln.

 

Erbschaftsabwicklung, Erbauseinandersetzung und Pflichtteilsrecht mit Bezug zu den USA

Im Fall der Erbannahme stellen wir den ordnungsgemäßen Übergang des Eigentums an Immobilien Bankguthaben, Gesellschaftsanteilen und anderer Vermögenswerte auf die Erben sicher. Im Falle von Erbschaftsauseinandersetzungen, etwa bei Konflikten innerhalb der Erbengemeinschaft oder bei Ansprüchen auf Zahlung eines Pflichtteils, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich sowie vor Gericht in Deutschland und den USA. Wie in allen grenzüberschreitenden Angelegenheiten ermitteln wir dabei zunächst, ob der Rechtsweg in mehr als einem Land offen steht und prüfen dann, ob ein Vorgehen in Deutschland oder den USA zweckmäßig ist.

 

Schenkungs- und Erbschaftssteuer

Bei Erbschaften, Schenkungen und Vermächtnissen besteht grundsätzliche die Pflicht zur Abgabe einer Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuererklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt. Bei Erbangelegenheiten mit Auslandsbezug kann unter Umständen auch eine Steuerpflicht in mehr als einem Land begründet werden. Wir beraten umfassend zu den steuerlichen Rahmenbedingungen und unterstützen bei der Anfertigung der erforderlichen Erbschaftssteuererklärungen.

 

Nachfolge- und Erbschaftsplanung

Wir beraten zu den Möglichkeiten der Nachfolge- und Erbschaftsplanung im Deutsch-Amerikanischen Kontext.

Beratung im Deutsch-Amerikanischen Erbrecht durch erfahrenen Rechtsanwalt oder Fachanwalt

Sachverhalte aus dem Deutsch-Amerikanischen Erbrecht sind zumeist sehr individuell. Typische Fallgruppen mit sich oft wiederholenden Eigenheiten sind selten. Die Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet setzt daher neben Kenntnissen zum deutschen und dem US-Amerikanischen Erbrecht erhebliche praktische Erfahrung voraus. Aus diesem Grund erfolgt die Beratung von Mandanten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem US-Recht ausschließlich durch einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Fachanwalt.

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