Family Offices & Private Clients

Wir beraten Familienunternehmen verschiedenster Größenordnungen und vermögende Privatpersonen sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene. Ob rechtliche oder beispielsweise auch steuerliche Fragen – bei uns finden Sie den richtigen Ansprechpartner.

Der Begriff Family Office beschreibt eine Gesellschaft, die den Zweck hat, größere Familienvermögen zu verwalten. Es kann helfen, das Familienvermögen langfristig zu erhalten und das Wachstum abzusichern. Besonders die Gründung eines Family Offices ist mit vielen Fragen und rechtlichen wie organisatorischen Schwierigkeiten verbunden, zu denen wir Sie gerne beraten. Diese Fragen reichen beispielsweise von der Aufgabenverteilung über die Wahl der richtigen Rechtsform sowie Bestimmung einer passenden Investmentstrategie. Besonders wichtig ist es, dabei ganz nach den Bedürfnissen im Einzelfall vorzugehen.

Gemeinsam mit unseren Mandanten arbeiten wir an individuellen und zielorientierten Lösungen für sämtliche auftretende Probleme rechtlicher oder tatsächlicher Art. Wir kennen die Besonderheiten und Herausforderungen im Bereich von Family Offices und bieten Ihnen eine individuell auf Sie zugeschnittene Beratung. So lassen sich familiäre und traditionelle Gesichtspunkte bestens mit rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten vereinbaren. Unsere Expertise in diesem Bereich reicht von Gesellschafts- und Unternehmensrecht über Steuer-,Erb-, Vertragsrecht, allgemeine Vermögensfragen und vieles mehr.

Gerne verweisen wir Sie auf unsere Informationsseiten zu den jeweiligen Themengebieten.

Sprechen Sie uns gerne an und nehmen Sie einen individuellen Beratungstermin bei einem unserer erfahrenen Rechtsanwälte wahr.