Startups

Die Gründung eines Unternehmens stellt die Beteiligten regelmäßig vor große Herausforderungen rechtlicher wie auch tatsächlicher oder steuerlicher Art. Gerne sind wir Ihnen bei der Gründung eines Startups behilflich und begleiten Sie auf dem Weg von der Geschäftsidee bis hin zu der Durchführung.

Bei unseren kompetenten Rechtsanwälten, insbesondere aus dem Fachbereich Gesellschaftsrecht (Link), sind Sie zu allen aufkommenden Fragen im Zusammenhang mit der Startup-Gründung bestens beraten. Gerne vermitteln wir, dort wo erforderlich, auch Kontakte zu Notaren oder Steuerberatern.

Unsere Beratungsschwerpunkte im Bereich Startups sind:

  1. Gründung/Rechtsformwahl
  2. Finanzierung
  3. Kapitalmaßnahmen, insbesondere IPO
  4. VC-Finanzierung/Venture Capital
  5. Exit
  6. Mitarbeiterbeteiligung, ESOP, VSOP

In enger Zusammenarbeit mit unseren Mandanten erarbeiten unsere Rechtsanwälte eine Strategie zur Erreichung Ihrer Geschäftsziele. Bei einer individuellen Beratung können wir gemeinsam mit unseren Mandanten den bestmöglichen Weg zum erfolgreichen Unternehmensstart ermitteln. Die Gründung eines Startups erfordert insofern mehr als eine gute Geschäftsidee und ein engagiertes Team.

Unsere Rechtsanwälte verfügen über das erforderliche Know-how sowie reichlich Erfahrung in der Begleitung junger Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Geschäftsideen. Wir beraten Sie umfassend und stehen Ihnen für Fragen über die Unternehmensgründung, Finanzierung, Vertragsgestaltung, Rechtsformwahl und vielem mehr beratend zur Seite.

Der Rückgriff auf die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt hilft dabei, Risiken zu minimieren und den Erfolg Ihres Startups zu sichern. Auf diesem Wege können Wachstum und Innovation bestmöglich gewährleistet werden.