Steuerrecht

Das Steuerrecht ist eine komplexe und sehr umfangreiche Materie, die nahezu jede Privatperson und jedes Unternehmen täglich betrifft. Gerne beantworten wir Ihre Fragen im Bereich des Steuerrechts und leiten für Sie die erforderlichen Schritte ein. Ob in Sachen Steuergestaltung oder außergerichtlicher bis hin zu gerichtlicher Interessenvertretung – selbstverständlich finden Sie bei uns die richtigen Ansprechpartner für Ihr individuelles Anliegen.

Soweit erforderlich, vermitteln wir Ihnen gerne auch den Kontakt zu kompetenten Steuerberatern oder erarbeiten in Zusammenarbeit mit diesen eine individuell auf Sie zugeschnittene Strategie zur Durchsetzung Ihrer Interessen. So können sämtliche rechtliche und steuerliche Aspekte zu Ihren Gunsten berücksichtigt werden.

Steuergestaltung

Durch gezielte Maßnahmen lässt sich die steuerliche Belastung sowohl für Unternehmen als auch Privatpersonen teils erheblich senken.

Für Unternehmen existieren bestimmte steueroptimierte Rechtsformen, die bei der Unternehmensgründung eine interessante Option für Gründer sind. Insbesondere geht es hierbei um die Unternehmensformen GmbH & Co. KG sowie die Holding.

In diesem Zusammenhang beantworten unsere kompetenten Rechtsanwälte gerne Ihre Rechtsfragen, etwa im Bereich Gewerbe- und Umsatzsteuer.

Darüber hinaus beraten wir selbstverständlich auch Privatpersonen zu möglichen Steueroptimierungen.

Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer

Wir betreuen viele Mandaten auf dem Bereich des Erbrechts.  Im Zusammenhang mit erbrechtlichen Angelegenheiten ist insbesondere auch die Erbschaftssteuer ein wichtiger Aspekt. Besonders bei hohen Vermögenswerten ist es ratsam, sich mit den zu Verfügung stehenden Optionen möglichst frühzeitig zu befassen.

Die Erbschaftssteuer/ Schenkungssteuer kann ggfs. durch gezielte Maßnahmen bereits vor dem Eintritt des Erbfalls in erheblichem Maße reduziert und/oder geplant werden. Dies kann durch die vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen oder beispielsweise durch die Einräumung von Nießbrauchrechten erfolgen. Zu beachten sind hierbei stets die steuerlichen Freibeträge.

Außergerichtliche Interessenvertretung und Verfahren vor den Finanzgerichten

Der erste Schritt zur Abwehr einer ungerechtfertigten Steuerforderung ist regelmäßig der Einspruch gegen den Steuerbescheid. Unsere Rechtsanwälte sind Ihnen hierbei selbstverständlich behilflich und legen die erforderlichen Rechtsbehelfe bei den Finanzbehörden für Sie ein.

Sollte infolgedessen die Einleitung gerichtlicher Schritte erforderlich sein oder sollten Sie bereits in einem steuerrechtlichen Gerichtsverfahren beteiligt sein, vertreten unsere Rechtsanwälte Ihre individuellen Interessen zielführend vor den Finanzgerichten und sind Ihnen somit kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich. Unabhängig davon, ob Privatpersonen oder Unternehmen – gerne beantworten wir in diesem Zusammenhang Ihre Rechtsfragen im Bereich des Steuerrechts.