Immobilienwirtschaftsrecht

Im Bereich des Immobilienwirtschaftsrecht können komplexe Fragstellungen entstehen, die eine anwaltliche Beratung erforderlich machen. So sind beispielsweise beim Erwerb oder beim Verkauf von Immobilien viele rechtliche Besonderheiten zu beachten, von der Finanzierung über Verträge bis hin zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.

Zu allen Fragen, die in diesem Zusammenhang aufkommen, beraten wir Sie selbstverständlich gerne. Ebenso beraten wir Sie gerne zum Thema Vermietung oder Verpachtung von Immobilien.

Unsere Beratungsschwerpunkte im Immobilienwirtschaftsrecht sind:

  1. Immobilientransaktionen
  2. Beratung von Verkäufern und Investoren
  3. Vermieter / gewerbliche Vermieter / Gewerbliches Miet- und Pachtrecht
  4. Immobilienfinanzierung

Immobilien können eine kosteneffiziente Form der Kapitalanlage darstellen. Durch die Vermietung oder Verpachtung eines Objekts zu Wohn- oder Geschäftszwecken können erhebliche Gewinne gemacht werden. Immobilientransaktionen sowie die Vermietung und Verpachtung bieten jedoch ebenfalls Risiken, die von Interessenten zu beachten sind. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte kennen sich auf dem Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts bestens aus und können Ihnen nach individueller Beratung wertvolle rechtliche Ratschläge zu den genannten Beratungsschwerpunkten und auch weit darüber hinaus geben.