Internationalisierung und Markteintritt

BridgehouseLaw unterstützt Unternehmen bei der internationalen Expansion und dem Markteintritt im Ausland. Im Vordergrund steht die Beratung von vorwiegend Deutschen unternehmen bei der Anbahnung und Durchführung von geschäftlichen Aktivitäten im Ausland (EU und international), insbesondere Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen aber auch bei der Etablierung von Kooperationen, Lieferbeziehungen, Entwicklungskooperationen etc. Kernaspekt ist dabei regelmäßig die Sensibilisierung für Risiken und die Unterstützung bei der Implementierung von Maßnahmen für eine effektive Begrenzung der Risiken.

Internationalisierung von Unternehmensfunktionen

Die Prüfung und Gestaltung von Vertriebsverträgen und anderen Vertriebsvereinbarungen, wie Vertragshändlerverträgen, Handelsvertreterverträgen, allgemeinen Vertriebsbedingungen, Verschwiegenheitsvereinbarungen bildet den Kern unserer vertriebsrechtlichen Praxis. Neben fachlicher Expertise zeichnet uns eine wirtschaftliche Denkweise und ein ausgeprägt risikoorientierter Ansatz aus.   

Internationale Expansion und Eintritt in neue Märkte. Aufnahme von Geschäftstätigkeit mit ausländischen Partnern.

Im Vordergrund unserer Tätigkeit im Bereich internationale Expansion und Markteintritt (Outbound) steht die Beratung von deutschen Unternehmen bei der Anbahnung und Durchführung von geschäftlichen Aktivitäten im Ausland (EU und international), insbesondere Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen aber auch bei der Etablierung von Kooperationen, Lieferbeziehungen, Entwicklungskooperationen etc. Kernaspekt ist dabei regelmäßig die Sensibilisierung für Risiken und die Unterstützung bei der Implementierung von Maßnahmen für eine effektive Begrenzung der Risiken. Wesentliche Bedeutung kommt dabei der Prüfung und Gestaltung von Verträgen und Vereinbarungen, Errichtung von gesellschafstrechtlichen Strukturen im Zielland, der Unterstützung bei der Verhandlungsführung und die ergänzende Beratung zu Auslandsaspekten zu.

Unternehmen aus Deutschland unterstützen wir beim Eintritt in Auslandsmärkte, ggf. unter Einbezug lokaler Partner aus der Bridge Alliance, der örtlichen Außenhandelskammer und in den USA mit eigenen Ressourcen.

Errichtung von Niederlassungen und Tochtergesellschaften

Sofern die Geschäftsaktivität im Zielmarkt nicht ausschließlich auf vertraglicher Ebene über Vertriebspartner wie Vertragshändler erfolgt, ist in vielen Fällen die Gründung von unternehmerischen Strukturen, wie Niederlassungen oder Tochtergesellschaften, im Zielmarkt sinnvoll oder aus Gründen der Risikoprävention und steuerlichen Gestaltung geboten. BridgehouseLaw berät umfassend zu den Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten des Gesellschaftsrechts und unterstützt bei der Gründung von Niederlassungen und Gesellschaften im Zielland.

Markteintritt in den USA

Als Deutsch-Amerikanische Kanzlei verfügt BridgehouseLaw über besondere Expertise zum Eintritt in den US-Markt und der Anbahnung und Durchführung von Geschäften in den USA. Dazu bieten wir umfassende Beratung für Unternehmen aus Deutschland zu allen für einen erfolgreichen Markteintritt relevanten Themen, unter anderem:

  • Produkthaftung in den USA
  • Gesellschaftsrechtliche Strukturen
  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen nach US-Recht
  • Konformität von Produkten und Dienstleistungen für den amerikanischen Markt
  • Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen im US-Markt

Markteintritt in Deutschland (Inbound)

BridgehouseLaw anspruchsvolle Rechtsberatung und wirtschaftlich sinnvolle Unterstützung beim Inbound-Markteintritt, dem dem Eintritt ausländischer Unternehmen und Körperschaften in den deutschen Markt. Unsere Expertise haben wir in zahlreichen Fällen erfolgreich unter Beweis gestellt. Für Unternehmen aus dem Ausland, die nach Europa expandieren wollen, ist Deutschland ein hervorragender Einstiegspunkt. Die geografische Lage im Herzen Europas, eine hervorragende Geschäftsinfrastruktur und ein effizientes Rechtssystem, das ausländische Interessen anerkennt, sind nur einige der Vorteile, die Unternehmen aus dem Ausland in Deutschland vorfinden werden. BridgehouseLaw agiert als One-Stop-Agency. Wir decken alle relevanten Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Markteintritt in Deutschland ab.

Schutz von IP, Innovation und Know-How im internationalen Rechtsverkehr

Wir zeigen Risiken für den Abfluss von Informationen, Know-How, Betriebsgeheimnissen und Schutzrechten auf und beraten zu  effektiven Gegenmaßnahmen. Wiederkehrend sind dabei insbesondere folgende  Themen: sinnvolle Vertragsgestaltung, wirksame Verschwiegenheitsvereinbarungen mit effektiven Sanktionsmechanismen, Sicherung von Schutzrechten und Durchsetzung von Abwehransprüchen.  Auch hier liegt der Fokus neben rein innerdeutschen Sachverhalten im internationalen Bereich.

Risikoorientierte Vorbereitung, Absicherung und Durchführung von geschäftlichen Aktivitäten in Märkten und Regionen mit erhöhtem Risiko

Aus Innovationen, betriebliches Know-How und Schutzrechte, wie etwa Urheber-, Marken- oder Patentrechten, können  erhebliche Wettbewerbsvorteile resultieren. Wir zeigen  Mittel und Wege, wie registrierte und nicht registrierte Schutzrechte, sowie Know-How in Vertriebsbeziehungen effektiv geschützt werden kann. 

In unserer Praxis im Franchiserecht haben wir  erfolgreich ein Franchisesystem aus dem Food-Bereich beim Eintritt in den deutschen Markt begleitet.

Vertriebsrecht