Unternehmensrecht

Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) kann für viele steuerbegünstigte Tätigkeiten eine interessante Alternative zum Verein oder zu einer Stiftung darstellen. Größter Vorteil der gGmbH sind die Struktur- und Organisationsmerkmale einer GmbH. Bei BridgehouseLaw betreuen wir Gesellschafter und gGmbHs mit sehr verschiedenen Tätigkeitsfeldern in ständiger Praxis. Die Beratung erfolgt durch einen spezialisieren Rechtsanwalt oder Fachanwalt. Besondere Expertise verfügen wir in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, kulturelle Unternehmen Bildung sowie Umweltschutz.

Gründung einer gGmbH

Für die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützig einer gGmbH durch das Finanzamt bestehen einige Voraussetzungen welche die Gesellschaft erfüllen muss. Andernfalls kann – und wird – Zuerkennung der Steuerbegünstigung versagt oder widerrufen. Die steuerrechtlichen Anforderungen führen zu erheblichen strukturelle und betriebsorganisatorische Unterschieden im Vergleich zu einer normalen – nicht gemeinnützigen – Kapitalgesellschaft.

Häufige Fragen zur gGmbH

Wie hoch darf das Gehalt des Geschäftsführers einer gGmbH sein?

Ein Obergrenze oder eine ähnliche Beschränkung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Gleichwohl tun gemeinnützige Gesellschaften gut daran, sich über die Art und Höhe der Vergütung von Geschäftsführern Gedanken zu machen. Denn eine zu Hohe Vergütung des Geschäftsführers kann die Zuerkennung der Steuerbegünstigung gefährden.

Höchstgehalt Das Gehalt muss angemessen sein und darf der nicht dem Grundsatz MIttelzweckbindung widersprechen. Entsprechend kommt es auf die konkreten Verhältnisse des Unternehmens an. Indikatoren können etwa die Anzahl der Mitarbeiter und die Höhe des Umsatzes sein.

Wegen der Differenzierung der wirtschaftlichen Tätigkeit der gGmbH in einzelne Geschäftsbetriebe und Segmente ist eine differenzierte der Bauchhaltung erforderlich. Alle Einnahmen und Ausgaben sind einem oder mehreren Geschäftsbereichen zuzuordnen. Die Buchführung der gGmbH ist dadurch aufwändiger und – in der Regel – kostenintensiver als bei einer nicht steuerbegünstigten GmbH.

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