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I-Visum für Journalisten und Medienvertreter

Das I-Visum (auch „Journalistenvisum“) eignet sich für Personen, die im Bereich Medien/Presse oder Rundfunk tätig sind – beispielsweise also für Journalisten, Reporter und vergleichbare Berufe.

Der Antragssteller des I-Visums muss, wenn er seinem Beruf innerhalb der USA nachgehen möchte, einen Visumsantrag einreichen – unabhängig von der Dauer des Aufenthalts. Die journalistische Tätigkeit darf grundsätzlich nicht ohne das I-Visum erbracht werden, ein Besuchervisum oder eine bloße ESTA-Genehmigung reichen nicht aus. Solange die Voraussetzungen für das Visum vorliegen, kann das Visum zeitlich unbegrenzt erteilt werden.

Im Gegensatz zu vielen anderen Visa muss die Beibehaltung des Wohnsitzes im Heimatland nicht nachgewiesen werden, obgleich es sich beim I-Visum auch um ein sog. Nichteinwanderungsvisum handelt.

Voraussetzung für die Erteilung eines I-Visums ist, dass der Antragssteller beruflich im Medienbereich tätig ist und zur Ausübung dieser beruflichen Tätigkeit in die USA einreist. Er muss hierbei bei einem nicht-US-amerikanischem Medienunternehmen angestellt oder für dieses (z.B. als freier Mitarbeiter) tätig sein. Es muss hierfür ggf. ein Arbeitsvertrag und/oder ein Entsendungsschreiben des Arbeitgebers vorliegen. Zudem muss der Antragssteller auch im Besitz eines Presseausweises sein.

Sollten Sie über die Beantragung eines I-Visums nachdenken, sind unsere erfahrenen Rechtsanwälte Ihnen gerne bei der Veranlassung der erforderlichen Schritte behilflich. Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.