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J-Visum für Teilnehmer an Austauschprogrammen und Praktikanten

Das J1-Visum kann für die Wahrnehmung eines Praktikums, einer Forschungstätigkeit oder bestimmter Austauschprogramme in den USA beantragt werden, also beispielsweise im Fall eines Highschool-, Au-Pair- oder Work & Travel-Aufenthalts.

Das J1-Visum wird im Bereich Praktika in die Unterkategorien Intern und Trainee unterteilt: Intern betrifft ein studienbezogenes Auslandspraktikum über eine Dauer von bis zu 12 Monaten, während Trainee ein berufsbezogenes Praktikum über eine Dauer von bis zu 18 Monaten meint.

Insgesamt gibt es 15 verschiedene J1-Visum-Kategorien, die jeweils unterschiedliche Einzelvoraussetzungen haben. Zu beachten ist beim J1-Visum insbesondere, dass dieses nur mit einem sogenannten J-1-Visa-Sponsor beantragt werden kann, dies ist meist die Austauschorganisation.

Kontaktieren Sie uns gerne, falls ein J1-Visum für Sie in Betracht kommt. Gerne nehmen wir eine individuelle Prüfung der Visumsart und der zu erfüllenden Voraussetzungen vor. In Absprache mit unseren Mandanten veranlassen wir gerne die jeweils erforderlichen Schritte. Im Rahmen des Antragsverfahrens ist regelmäßig eine persönliche Vorsprache des Antragsstellers beim zuständigen US-Konsulat erforderlich.

Des Weiteren können Familienangehörige, d.h. Ehepartner oder unverheiratete Kinder unter 21 Jahren ein J-2-Visum beantragen, welches es ihnen ermöglicht, sich für denselben Zeitraum wie der J1-Antragssteller in den USA aufzuhalten.