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U-Visum für Personen, die in den USA Opfer physischen oder psychischen Missbrauchs geworden sind
Das U-Visum eignet sich für Personen, die Opfer von physischem oder psychischem Missbrauch geworden sind und in den USA beispielsweise als Zeugen auftreten oder anderweitige wertvolle Hinweise zum Aufklären der Straftaten geben können. Es soll insbesondere Vermieden werden, dass die Personen aus Angst vor einer Abschiebung die Informationen nicht preisgeben möchten.
Grundlage des U-Visums ist der im Jahr 2000 durch den US-Kongress erlassene Victims of Trafficking and Violence Protection Act sowie der Battered Immigrant Women’s Protection Act.
Das U-Visum gehört zu der Kategorie der sog. Nichteinwanderungsvisa und soll den US-Behörden die Aufklärung von Straftaten erleichtern. Zudem können die Missbrauchsopfer mithilfe des Visums Schutz in den USA suchen. Voraussetzung hierbei ist, dass die Straftat innerhalb der USA begangen worden ist und somit die Zuständigkeit der US-Strafverfolgungsbehörden eröffnet ist.
Misshandlungen im Sinne des U-Visums sind solche körperlicher oder geistiger Art. Insgesamt können hierunter viele verschiedene Straftatbestände fallen. Das Missbrauchsopfer verpflichtet sich durch die Visums-Erteilung zur Zusammenarbeit mit den US-Behörden bei der Strafverfolgung. Nach Visumserteilung haben die Antragssteller beispielsweise das Recht, als juristische Mitarbeiter zu arbeiten, Bankkonten zu eröffnen, einen Führerschein zu erwerben sowie eine berufliche oder akademische Ausbildung wahrzunehmen.
Das U-Visum unterteilt sich in die Unterkategorien U-1 bis U-5, wobei das U-1-Visum für das „Haupt-Missbrauchsopfer“ vorgesehen ist und die übrigen Kategorien sich an Verwandte (Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister) richten.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines U-Visums und veranlassen die jeweils erforderlichen Schritte. Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin.