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Beschäftigungsbasierte Greencard

Zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in den USA kann zunächst ein H-1-B-Visum beantragt werden, bei dem es sich jedoch um ein zeitlich auf maximal sechs Jahre begrenztes Nichteinwanderungsvisum handelt. Um dauerhaft zu Berufszwecken in den USA bleiben zu können, ist die Beantragung einer beschäftigungsbasierten Greencard erforderlich.

Der Wechsel von H-1-B-Visum zur familienbasierten Greencard wird als H-1B-zu-Green-Card-Transfer bezeichnet. Leider ist der Antragsprozess sehr langwierig und kann sich bis zu mehreren Monaten oder Jahren hinziehen. Für den teils komplexen Antragsprozess ist die Zuziehung eines erfahrenen Rechtsanwalts ratsam.

Insgesamt müssen im Laufe des Antragsprozesses einige Anträge und Unterlagen eingereicht werden. Der Antragsprozess muss zudem vom Arbeitgeber in den USA eingeleitet werden. Dieser muss zunächst eine sog. PERM-Zertifizierung beim Arbeitsministerium beantragen und es muss eine DOL-Registrierung vorliegen. Des Weiteren muss u.a. ein bestimmter Lohn an den Antragssteller ausgezahlt werden und es muss nachgewiesen werden, dass die Stelle nicht von einem US-Bürger besetzt werden kann.

Die beschäftigungsbasierte Greencard gliedert sich in die Unterkategorien EB-1 bis EB-5 und wird nach Art der Beschäftigung bzw. Qualifikation unterschieden.

Die Beantragung der beschäftigungsbasierten Greencard geht mit hohen Kosten von bis zu 10.000 US-Dollar einher.

Gerne unterstützen wir Sie im komplexen Antragsprozess und beantworten all Ihre Fragen in einem individuellen Gespräch. Sprechen Sie uns gerne an.

Die familienbasierte Greencard ermöglicht dem Antragssteller, in jedem US-Bundesstaat zu leben, eine Schule zu besuchen oder auch zu arbeiten. Es kann auch ein US-amerikanischer Führerschein erworben werden. Sofern der Antragssteller infolgedessen die Regeln befolgt, kann auch die US-amerikanische Staatsbürgerschaft beantragt werden.

Die familienbasierte Greencard wird in die Unterkategorien IR-1 bis IR-5 eingeteilt und wird nach dem Verwandtschaftsgrad des Antragsstellers zum US-Bürger unterschieden (Ehepartner, Kinder, adoptierte Kinder aus dem US- In- oder Ausland, Eltern).

Sofern die in den USA lebenden Familienangehörigen nicht über die US-Staatsangehörigkeit verfügen, kommt lediglich die Beantragung eines F-Visums in Betracht. Im Gegensatz zur familienbasierten Greencard für nahe Angehörige besteht für die Anzahl der jährlich erteilen F-Visa eine Obergrenze.

Hauptvoraussetzung für die Erteilung einer familienbasierten Greencard ist der Nachweis, dass der Familienangehörige in den USA über einen angemeldeten Wohnsitz verfügt. Zudem muss die Verwandtschaft nachgewiesen werden sowie ein Nachweis über das Nichtvorliegen von Vorstrafen geführt werden.

Vor dem eigentlichen Greencard-Antragsverfahren muss eine Petition bei der US-Einwanderungsbehörde USCIS eingereicht werden.

Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung einer familienbasierten Greencard behilflich und beantworten Ihre Fragen umfassend in einem individuellen Beratungsgespräch.