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B-Visum für Besucher
Das B-Visum für Besucher (Temporary Visitor for Business & Pleasure) gliedert sich in die Unterkategorien:
- Geschäftsreisen/ B1-Visum
- Urlaubsreisen/ B2-Visum
Eines der B-Visa ist dann erforderlich, wenn eine Geschäfts- oder Urlaubsreise in die USA für eine Dauer von über 90 Tagen geplant ist. Bei Reisen von einer Dauer von bis zu 90 Tagen ist lediglich eine ESTA-Genehmigung erforderlich. Das B-Visum ist die am häufigsten bei den US-Konsulaten beantragte Visumskategorie.
Das B1-Visum kann etwa für einen Aufenthalt zur Wahrnehmung einer Konferenz, Messe oder eines Meetings beantragt werden. Das B2-Visum umfasst nicht nur reine Urlaubsaufenthalte, sondern beispielsweise auch Verwandtschaftsbesuche oder Reisen zum medizinischen Zweck.
Voraussetzung für die Erteilung eines B-Visums ist, dass der Einreisende kein Geld aus einer US-amerikanischen Einkommensquelle bezieht und einen festen Wohnsitz außerhalb der USA nachweisen kann. Darüber hinaus muss der Antragssteller auch nachweisen, dass er über ausreichend hohe finanzielle Mittel verfügt. Es muss bei der Einreise sichergestellt sein, dass die Einreise nur über einen vorab festgelegten, vorübergehenden Zeitraum erfolgt – die Rückreise in das Herkunftsland muss demgemäß sichergestellt sein. Im Falle des B2-Visums müssen klare und nachvollziehbare Reisepläne oder Aktivitäten in den USA nachgewiesen werden. Beide B-Visa gehen mit einem Interviewtermin in einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat einher.
Das B-Visum kann für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren erteilt werden. In der Regel ist es jedoch auf eine Dauer von sechs Monaten bzw. 180 Tagen begrenzt.
In einem individuellen Beratungsgespräch können Sie sich von unseren Rechtsanwälten zu allen offenen Fragen in Bezug auf das B-Visum beraten lassen und gemeinsam ermitteln, ob das B-Visum für Sie in Betracht kommt. Gerne unterstützen wir Sie beim Antrag und Einreichen der erforderlichen Nachweise.
Das B-Visum für Besucher (Temporary Visitor for Business & Pleasure) gliedert sich in die Unterkategorien:
- Geschäftsreisen/ B1-Visum
- Urlaubsreisen/ B2-Visum
Eines der B-Visa ist dann erforderlich, wenn eine Geschäfts- oder Urlaubsreise in die USA für eine Dauer von über 90 Tagen geplant ist. Bei Reisen von einer Dauer von bis zu 90 Tagen ist lediglich eine ESTA-Genehmigung erforderlich (Link). Das B-Visum ist die am häufigsten bei den US-Konsulaten beantragte Visumskategorie.
Das B1-Visum kann etwa für einen Aufenthalt zur Wahrnehmung einer Konferenz, Messe oder eines Meetings beantragt werden. Das B2-Visum umfasst nicht nur reine Urlaubsaufenthalte, sondern beispielsweise auch Verwandtschaftsbesuche oder Reisen zum medizinischen Zweck.
Voraussetzung für die Erteilung eines B-Visums ist, dass der Einreisende kein Geld aus einer US-amerikanischen Einkommensquelle bezieht und einen festen Wohnsitz außerhalb der USA nachweisen kann. Darüber hinaus muss der Antragssteller auch nachweisen, dass er über ausreichend hohe finanzielle Mittel verfügt. Es muss bei der Einreise sichergestellt sein, dass die Einreise nur über einen vorab festgelegten, vorübergehenden Zeitraum erfolgt – die Rückreise in das Herkunftsland muss demgemäß sichergestellt sein. Im Falle des B2-Visums müssen klare und nachvollziehbare Reisepläne oder Aktivitäten in den USA nachgewiesen werden. Beide B-Visa gehen mit einem Interviewtermin in einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat einher.
Das B-Visum kann für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren erteilt werden. In der Regel ist es jedoch auf eine Dauer von sechs Monaten bzw. 180 Tagen begrenzt.
In einem individuellen Beratungsgespräch können Sie sich von unseren Rechtsanwälten zu allen offenen Fragen in Bezug auf das B-Visum beraten lassen und gemeinsam ermitteln, ob das B-Visum für Sie in Betracht kommt. Gerne unterstützen wir Sie beim Antrag und Einreichen der erforderlichen Nachweise.
Die Antragsgebühren fallen immer unterschiedlich aus und sind davon abhängig, wie viele Antragsschritte erforderlich sind und wie viele US-Behörden im Einzelfall zu involvieren sind. Bei einem Antrag in einem US-Konsulat oder einer US-Botschaft müssen die konsularische Antragsgebühr, sowie gegebenenfalls zusätzliche Konsulatsgebühren und Kosten für eine eventuelle Reisepasszustellung entrichtet werden.