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Einbürgerung
Nach Erhalt einer Greencard kann unter Umständen die US-Staatsbürgerschaft beantragt werden. Daneben besteht die Möglichkeit des Erhalts der US-Staatsbürgerschaft auch für außerhalb der USA geborene Personen, deren Eltern US-Staatsbürger sind sowie Ehepartner oder Kinder von US-Militärangehörigen.
Der Vorteil der US-Staatsbürgerschaft gegenüber der bloßen Greencard-Inhaberschaft liegt darin, dass nur US-Bürger wahlberechtigt bei den Präsidentschaftswahlen sind. Auch ist in manchen Bundesstaaten die Teilnahme an Kommunalwahlen nur US-Bürgern möglich. Zudem kann ein Greencard-Inhaber keine öffentlichen Ämter wahrnehmen und muss seine Aufenthaltsdokumente regelmäßig gegen eine Gebühr erneuern lassen.
Greencard-Inhaber können die US-Staatsangehörigkeit grundsätzlich nach einem Zeitraum von 5 Jahren beantragen. Personen, die mit einem US-Bürger verheiratet sind, bereits nach 3 Jahren. Es müssen zudem einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Innerhalb des o.g. Fünfjahreszeitraums muss der Antragssteller sich mindestens 30 Monate in den USA aufgehalten haben (bei einem Zeitraum von drei Jahren: 18 Monate). Es muss ein ständiger Wohnsitz in den USA nachgewiesen werden, der Antragssteller muss mindestens 18 Jahre alt sein und fließend Englisch sprechen. Zudem muss er die amerikanische Verfassung achten und straffrei sowie bereit sein, den Treueeid (Oath of Allegiance) abzulegen.
Der Antragssteller wird zu einem Einbürgerungs-Interview geladen und muss einen Einbürgerungstest bestehen. Soweit die Tests bestanden sind, wird der Antragssteller zu einer Einbürgerungszeremonie eingeladen.
Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch über die anfallenden Kosten sowie die erforderlichen Unterlagen.