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F-Visum für Schüler und Studenten (Universität, High School, Sprachkurs)

Das F-Visum (konkret: F1-Visum) eignet sich für Schüler oder Studenten an Highschools, Universitäten oder Colleges sowie bei vielen Sprachkursen von längerer Dauer. Über das F-Visum kann eine Aus- oder Weiterbildung in den USA wahrgenommen werden. Bei dem F-Visum handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Visum.

Nicht erforderlich ist die Beantragung des F-Visums, sofern ein Sprachkurs weniger als 18 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt – ein solcher Kurs kann beim Vorliegen der Voraussetzungen über das Visa Waiver Program (VWP) absolviert werden. Bei Austauschprogrammen zwischen Deutschland und den USA ist das J1-Visum zu beantragen.

Für die Erteilung des F-Visums müssen von Seiten der Bildungseinrichtung, sowie vom Antragssteller verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Bildungseinrichtung muss eine sog. SEVIS-Registrierung aufweisen können. Die SEVIS (Student and Exchange Visitor Information System) ist eine Online-Datenbank der US-Regierung, die Daten über alle Austauschstudierende in den USA enthält.

Die sich für das F-Visum bewerbenden Studierenden müssen vor der Absendung des Visumsantrags bereits über einen sicheren Studienplatz verfügen, die Finanzierung muss sicher sein sowie die Intention zur Rückkehr muss feststehen, das heißt es muss ggf. ein fester Wohnsitz im Heimatland nachgewiesen werden.

Die Antragsgebühren fallen immer unterschiedlich aus und sind davon abhängig, wie viele Antragsschritte erforderlich sind und wie viele US-Behörden im Einzelfall zu involvieren sind. Bei einem Antrag in einem US-Konsulat oder einer US-Botschaft müssen die konsularische Antragsgebühr, sowie gegebenenfalls zusätzliche Konsulatsgebühren und Kosten für eine eventuelle Reisepasszustellung entrichtet werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines F-Visums – vereinbaren Sie gerne einen individuellen Beratungstermin bei einem unserer erfahrenen Rechtsanwälte.