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P-Visum für Sportler, Künstler und Entertainer

Das P-Visum ist geeignet für Sportler, Künstler und Entertainer, die ihre Tätigkeit in den USA, beispielsweise bei einem Auftritt oder im Rahmen eines Wettbewerbs oder einer Ausstellung ausüben möchten. Das Visum kann für Einzelpersonen oder Gruppen erteilt werden.

Auch soweit der Antragssteller neben einem etwaigen Preisgeld eine gewisse Vergütung erzielen möchte, ist das P-Visum geeignet. Das P-Visum wird über einen Zeitraum von einem bis zu maximal 5 Jahren erteilt.

Das P-Visum wird unterteilt in die Gruppen P-1, P-2 und P-3. Dabei umfasst die Kategorie P-1 beispielsweise Leistungssportler oder Künstler als Einzelperson oder Gruppe. Das P-2 Visum umfasst diese Personen, soweit eine Einreise im Rahmen eines Austauschprogramms geplant ist. Bei sog. „kulturell einzigartigen Leistungen“ ist die Kategorie P-3 einschlägig. Dies sind Leistungen, die spezifisch für eine bestimmte Nationalität, Ethnie, Religion oder eine anderweitig abgrenzbare Gruppe von besonderer Bedeutung sind. Umfasst sind hiervon nicht nur Auftritte oder Aufführungen, sondern auch das Training oder die Lehre.

Wichtige Begleitpersonen (sog. „essential support“) können jeweils ebenfalls ein P1-, P2- Oder P3.-Visum beantragen. Familienangehörige können ein P4-Visum beantragen, welches ihnen jedoch keine Arbeitserlaubnis gibt.

Für die Visumserteilung ist zwingende Voraussetzung, dass ein Empfehlungsschreiben einer US-amerikanischen Gewerkschaft oder Peergroup. An dieses ist aber die Einwanderungsbehörde USCIS schlussendlich nicht gebunden. Darüber hinaus muss der Antragssteller einen Wohnsitz außerhalb der USA beibehalten und diesen nachweisen können.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines P-Visums und beantworten allumfassend Ihre hierzu bestehenden Fragen, vereinbaren Sie gerne einen individuellen Beratungstermin mit einem unserer Rechtsanwälte.