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M-Visum für Auszubildende/Studenten an nichtakademischen Ausbildungsstätten

Das M1-Visum ist geeignet für Personen, die in den USA eine nichtakademische berufsbezogene Ausbildung wahrnehmen möchten. Nicht geeignet ist das M1-Visum für die Wahrnehmung eines Sprachkurses, hier kommt ein F-Visum in Betracht.

Voraussetzung für die Visumserteilung ist zunächst, dass die Bildungseinrichtung, an der die Berufsausbildung wahrgenommen werden soll, über eine SEVIS-Registrierung (Student and Exchange Visitor Information System) verfügt und somit in einer entsprechenden Online-Datenbank geführt wird. Liegt eine solche Registrierung vor, kann die Bildungseinrichtung das erforderliche I-20-Formular ausstellen, welches bei der Antragsstellung im US-Konsulat vorgelegt werden muss.

Darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass die Finanzierung der Ausbildung sichergestellt ist und die Intention des Antragsstellers zur Rückkehr in sein Herkunftsland nachgewiesen werden kann, etwa durch einen fortbestehenden Wohnsitz und andere Nachweise.

Im Laufe des Antragsverfahren ist regelmäßig eine persönliche Vorsprache des Antragsstellers beim US-Konsulat erforderlich. Wegen der meist langen Bearbeitungszeiten empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Beantragung des Visums, frühestens ist der Antrag ein Jahr vor dem geplanten Aufenthalt möglich.

Familienangehörige wie Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können, um den Antragssteller bei seinem Aufenthalt zu begleiten, ein M2-Visum beantragen

Gerne beraten wir Sie zum M-Visum und leiten die für Sie erforderlichen Schritte ein, sprechen Sie uns gerne an.