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ESTA / VWP Programm
Über das ESTA-Programm können Staatsbürger aus bestimmten Ländern, unter anderem Deutschland, Österreich und der Schweiz, visumsfrei für bis zu 90 Tage in die USA einreisen. Es muss lediglich ein sogenannter ESTA-Antrag gestellt werden.
ESTA steht für „Electronic System for Travel Authorization“ und bezeichnet ein elektronisches Reisegenehmigungssystem. Der ESTA-Antrag ist Teil des „Visa Waiver Program“ (VWP), einem seit dem Jahr 1986 bestehenden Programm der US-Regierung. Seit dem Jahr 2009 wird hierbei eine ESTA-Genehmigung benötigt.
Die ESTA-Genehmigung kann für Reisende zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken sowie zum Zwecke des Transits beantragt werden. Empfohlen wird von der US-Botschaft, die ESTA-Genehmigung spätestens 72 vor dem Abflug in die USA zu beantragen – generell kann ein ESTA-Antrag aber jederzeit gestellt werden. Eine einmal ausgestellte ESTA-Genehmigung ist bei gültigem Reisepass zwei Jahre lang gültig und kann für mehrere USA-Reisen verwendet werden.
Voraussetzung für die Erteilung der ESTA-Genehmigung ist, dass die einreisende Person im Besitz der Staatsangehörigkeit eines am Programm beteiligen Landes ist und einen gültigen Reisepass hat. Die Einreise darf nur zu touristischen, geschäftlichen oder zu Transit-Zwecken erfolgen und die Reisedauer darf maximal 90 Tage betragen – ein entsprechendes Rückflug- oder weiterführendes Ticket muss bei der Einreise vorliegen.
Die Gebühr für den ESTA-Antrag beträgt derzeit 21 US-Dollar.
Sollten Sie weitergehende Fragen zum ESTA-/ VWP Programm haben, können Sie sich gerne von einem unserer erfahrenen Rechtsanwälte beraten lassen.