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R-Visum für Angehörige einer anerkannten Religionsgemeinschaft
Das R-Visum ermöglicht es Angehörigen bestimmter anerkannter Religionsgemeinschaften zum Zwecke der Arbeit vorübergehend in die USA einzureisen. Teilweise kann, in besonderen Fällen, auch das B-1-Visum hierfür geeignet sein.
Damit das R-Visum erteilt werden kann, muss die Religionsgemeinschaft bestimmte Anforderungen erfüllen. Es muss sich um eine in den USA anerkannte, nicht gewinnorientierte („bona fide“) und steuerbefreite religiöse Gemeinschaft handeln. Zumindest müssen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung in den USA vorliegen. Gegebenenfalls muss seitens der Religionsgemeinschaft nachgewiesen werden, dass diese über hinreichende Mittel verfügt, um den Antragssteller für seine Tätigkeit angemessen zu entlohnen.
Der Visum-Antragssteller muss der jeweiligen Religionsgemeinschaft regelmäßig, d.h. schon seit mindestens zwei Jahren, angehören. Berechtigt für das R-Visum sind
- Geistliche, die zur Durchführung religiöser Zeremonien berechtigt sind,
- Personen, die eine Tätigkeit ausüben, die einen Abschluss, mindestens äquivalent zu einem Bachelor erfordert,
- Personen, die eine Funktion von traditioneller religiöser Bedeutung ausüben,
- Angehörige geistlicher Berufe, die das Ablegen eines Gelübdes erfordern.
Das R-Visum kann für eine Dauer von höchstens von fünf Jahren erteilt werden. Nach einer Abwesenheit aus den USA, von einem Jahr, kann es erneut beantragt werden.
Vor dem eigentlichen Visumsantrag bei dem zuständigen US-Konsulat muss der Arbeitgeber, d.h. die Religionsgemeinschaft, eine sog. I.129-Petition bei der US-Einwanderungsbehörde USCIS einreichen.
Gerne beantworten wir umfassend Ihre Fragen zum R-Visum in einem individuellen Beratungsgespräch.