Soweit eine Umstrukturierung oder eine Betriebsänderung vom Arbeitgeber durchgesetzt werden soll, ist ein entsprechender Sozialplan erforderlich. Im Voraus muss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich verhandeln. Auf diesem Wege sollen Nachteile für die Belegschaft abgewandt oder vermindert werden. Hierbei sind die betrieblichen Gegebenheiten genauestens und einzelfallbezogen auszuwerten, sodass ein komplexer Plan für den jeweiligen Betrieb ausgearbeitet werden kann. Selbstverständlich unterstützen unsere Anwälte Sie hierbei. Gemeinsam erarbeiten wir praxisnahe, einzelfallbezogene und interessensgerechte Lösungen, die den arbeitsrechtlichen Anforderungen gerecht werden.