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Arbeitsvertragsrecht

Der Arbeitsvertrag regelt die individuellen Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die dort festgelegten Rechte und Pflichten stellen die Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses dar. Insofern stellt der Arbeitsvertrag das Herzstück des Arbeitsrechts dar.

Gerne beraten wir Sie sowohl bei der Erstellung oder Optimierung als auch bei der Anwendung von Arbeits- Dienst oder Werkverträgen. Hierbei sind neben unmittelbar arbeitsrechtlichen Fragestellungen auch datenschutzrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu beachten. So befassen wir uns etwa auch mit dem Thema der Scheinselbstständigkeit oder Fragen der Arbeitnehmerüberlassung.

Erfahrungsgemäß treten darüber hinaus besonders im Bereich von Vergütungsansprüchen oder Arbeitszeitgestaltung Fragen auf, die es zu klären gilt. Gerne unterstützen wir Sie hierbei. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte arbeiten mit Ihnen gemeinsam an umsetzbaren Lösungen und Wegen, um Ihre Ansprüche interessengerecht durchsetzen zu können.