Übersicht
Kündigungsschutzverfahren
Über Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über das Bestehen von Arbeitsverhältnissen entscheiden die Arbeitsgerichte im Kündigungsschutzverfahren. Das Arbeitsrecht kennt eine ganze Reihe von Regelungen zum Schutz vor unberechtigten Kündigungen, die es zu beachten gilt.
Haben Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, gegen die Sie sich wehren möchten, so ist zügiges Handeln angesagt. Für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage gilt eine dreiwöchige Frist. Wir versichern Ihnen vor diesem Hintergrund eine schnellstmögliche Beratung bei einem unserer kompetenten Anwälte, die sich mit dem Kündigungsschutzverfahren bestens auskennen. Selbstverständlich geben wir Ihnen eine professionelle und umfassende Auskunft über die Chancen und Risiken eines Gerichtsverfahrens.
Auch auf Seiten der Arbeitgeber spielt das Kündigungsschutzrecht eine große Rolle. Vor der Kündigung eines Arbeitnehmers sollte genauestens abgewogen werden, ob eine Kündigung im Einzelfall sozial gerechtfertigt ist. Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen Strategien und Argumentationslinien, um bereits im Voraus ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Sollte es dennoch zu einem Kündigungsschutzverfahren kommen oder bereits gekommen sein, so vertreten wir Ihre Interessen zielführend vor den Arbeitsgerichten.