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Zeugnis, Abmahnung & Vergütung
Gerne beraten wir Sie auf dem Gebiet des Arbeitsrechts auch zu den Themen Zeugnis, Abmahnung und Vergütung.
Zeugnis
Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses steht dem Arbeitnehmer ein Zeugnis über die von ihm erbrachte Tätigkeit zu. Hierbei gibt es besondere Formulierungen und Floskeln zu berücksichtigen, die Aussagen über die Qualität der geleisteten Arbeit oder das soziale Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb treffen. Unsere Anwälte helfen Ihnen selbstverständlich, den Anspruch auf ein Zeugnis gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchzusetzen. Andersherum helfen wir Ihnen als Arbeitgeber gerne bei der Formulierung eines rechtlich wie tatsächlich nicht zu beanstandenden Zeugnisses und weisen Sie auf entsprechende Risiken hin.
Abmahnung
Vor der Aussprache einer Kündigung ist oftmals zunächst eine Abmahnung erforderlich. Ob eine Abmahnung im Einzelfall notwendig ist, stellt jedoch oftmals eine komplexe arbeitsrechtliche Frage dar, die wesentlich für den Erfolg eines späteren Kündigungsverfahren ist. Gerne beraten unsere Anwälte Sie rund um die Frage der Erforderlichkeit und des Inhalts einer wirksamen Abmahnung.
Gleichzeitig beraten wir Sie auch als Arbeitnehmer gerne, sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben. Wir überprüfen die Abmahnung auf ihre Wirksamkeit und können gegebenenfalls die erforderlichen Gegenmaßnahmen ergreifen. Die Einzelheiten besprechen unsere Anwälte mit Ihnen in einem individuellen Beratungsgespräch.
Vergütung
Vergütungsfragen stellen einen großen Teilbereich des Arbeitsrechts dar. Wir beraten Sie umfassend zu Themen wie allgemeinen Lohnansprüchen, Überstundenvergütung, Mindestlohn und vielem mehr. Sprechen Sie uns gerne hierauf an.