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Sanierung & Restrukturierung
Restrukturierung
Zur Vermeidung wirtschaftlicher Schwierigkeiten sollten Unternehmer sich bereits frühzeitig Gedanken über mögliche Restrukturierungsmaßnahmen machen. So lassen sich Warnsignale bereits frühzeitig erkennen und rechtzeitig die erforderlichen Schritte zur Rettung des Unternehmens einleiten.
Durch Ergreifung der richtigen Maßnahmen kann oftmals die Insolvenz verhindert und das Geschäft für die Zukunft gesichert werden. Bei uns finden Sie zur Beratung über das Thema Restrukturierung den richtigen Ansprechpartner. Selbstverständlich beraten wir Sie auch, sollte es bereits zu der Einleitung eines Insolvenzverfahrens gekommen sein und leiten für Sie die erforderlichen rechtlichen Schritte ein.
Gerne beraten unsere Rechtsanwälte Sie in allen Phasen des Restrukturierungsprozesses und leiten für Sie alle erforderlichen gerichtlichen oder außergerichtlichen Schritte ein. In enger Zusammenarbeit mit unseren Mandanten erstellen wir individuelle Restrukturierungspläne, treten in Verhandlungen mit Gläubigern und vertreten, soweit erforderlich, Ihre Interessen zielführend vor Gericht. Wir sorgen dafür, dass sämtliche Anforderungen im Restrukturierungsprozess erfüllt sind. Der Prozess kann auf diesem Wege reibungslos und effizient verlaufen.
Unternehmenssanierung
Mit einer Unternehmenssanierung können Unternehmen infolge des Eintritts finanzieller Schwierigkeiten oder der Insolvenz wieder die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität erlangen. Die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens kann auf diesem Wege gesichert werden.
Die Unternehmenssanierung knüpft an gezielte Maßnahmen an, mit welchen die Unternehmensstruktur sowie die Organisation und Erträge verbessert werden können. Unsere Rechtsanwälte verfügen auf diesem Gebiet über fundierte Kenntnisse und erstellen eine umfassende Analyse zur Identifikation und Umsetzung der richtigen Maßnahmen.
Eine Option bietet darüber hinaus auch die gerichtliche Sanierung, etwa über das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG).
Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin, um die für Sie geeigneten Maßnahmen mit einem unserer Rechtsanwälte zu besprechen.