Unternehmensrecht

Eine Unternehmenskrise kann nicht nur Großkonzerne treffen. Auch kleine und mittelständische Unternehmen können vor allem in wirtschaftlich schlechten Zeiten zunehmend unter Druck geraten.

Damit ein Unternehmen erst gar nicht in Schieflage gerät, ist ein effizientes Risikomanagement unerlässlich. Noch wichtiger ist es, wenn bereits erste Anzeichen und Auswirkungen einer Unternehmenskrise vorhanden sind. Diese werden oftmals erst erkannt, wenn es bereits zu spät ist. An dieser Stelle ist daher erfahrene und fachkundige Hilfe gefragt.

Wir bieten ihnen zunächst eine erste Bestandsaufnahme ihrer Unternehmensstrukturen an. Bei Bedarf schlagen wir Ihnen anschließend Optimierungsmöglichkeiten und Sanierungs- bzw. Restrukturierungskonzepte vor und begleiten Sie bei deren Umsetzung.

Um Unternehmenskrisen dauerhaft abzuwenden, bedarf es einer ständigen Neubewertung der Risikofaktoren und Evaluierung der bereits getroffenen Maßnahmen. Unsere Kanzlei berät sie dabei in allen Phasen umfassend in rechtlicher, betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Hinsicht um auf ihr Unternehmen abgestimmte Lösungen zu finden.

Sollte die Krise sich in Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung manifestieren, sind sorgfältig weitere Schritte einzuleiten. Gerade bei diesem sensiblen Thema bedarf es einer kompetenten, sachverständigen und individuellen Beratung.

Wir prüfen welche Möglichkeiten zur Eigenverwaltung, der Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens oder der Schuldenbereinigung für Sie im Einzelfall bestehen und welche Lösung die richtige für Sie ist. Wir stehen Ihnen bei der Erstellung von Sanierungsplänen sowie außergerichtlichen Schuldenbereinigungen zur Seite und begleiten Sie, falls ein Insolvenzantrag notwendig ist, auch durch das gesamte Insolvenzverfahren.

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