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Testamentsvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung ist ein Instrument der Nachfolgegestaltung, die durch Testament oder Erbvertrag vom Erblasser angeordnet werden kann. Der Testamentsvollstrecker hat hierbei die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen. Er ist mithin zur Durchsetzung des Willens des Erblassers zuständig. Hierzu steht im nach dem Gesetz eine entsprechende Verfügungsbefugnis zu, die ihn umfassend zur Verwaltung des Nachlasses berechtigt.
Gerne beraten wir Sie zu der Frage, ob die Anordnung der Testamentsvollstreckung in Ihrem Fall sinnvoll ist und sind Ihnen bei der wirksamen Anordnung durch Testament bzw. Erbvertrag behilflich. Gemeinsam kann im Einzelfall die für Sie geeignete Art der Testamentsvollstreckung ermittelt werden. Unsere Anwälte aus dem Bereich des Erbrechts sind zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Anordnung bis hin zur Durchführung der Testamentsvollstreckung die richtigen Ansprechpartner. Für die Umsetzung der Testamentsvollstreckung stehen Ihnen bei uns auch zertifizierte Testamentsvollstrecker zur Verfügung.