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Erbschaftsabwicklung, Erbauseinandersetzung, Pflichtteilsrecht

Erbschaftsabwicklung

Nachdem es zum Erbfall gekommen ist, müssen einige Fragen geklärt und wichtige Schritte veranlasst werden. Hierbei stehen unsere Rechtsanwälte aus dem Erbrecht Ihnen gerne beratend zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Anforderungen – von der Beantragung des Erbscheins bis hin zur Verteilung des Nachlasses an die Erben. Durch eine mandantenorientierte und vorausschauende Vorgehensweise können Konflikte hierbei zielführend vermieden werden, um sicherzustellen, dass der Wille des Erblassers vollumfänglich respektiert wird.

Erbauseinandersetzung

Der Begriff Erbauseinandersetzung meint die Auflösung einer Erbengemeinschaft durch Teilung. Dies ist immer dann relevant, wenn mehrere Personen einen Erblasser gemeinsam beerben – die Erben stellen dann eine Erbengemeinschaft dar. Innerhalb der Erbengemeinschaft ist jeder der Miterben zu einem bestimmten Anteil am Gesamtnachlass beteiligt. Die Beteiligung erfolgt demgemäß nicht an den einzelnen Nachlassgegenständen. Diese müssen, soweit keine anderweitige Einigung zwischen den Miterben erfolgt, daher veräußert und der Gewinn entsprechend der Anteile geteilt werden.

Gesetzlich ist die Erbengemeinschaft nicht für eine gewisse Dauer konzipiert, sondern von Beginn an auf die Auseinandersetzung ausgerichtet. Es besteht ein Anspruch eines jeden Miterben auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.

Gerne beraten wir Sie zum Thema Erbauseinandersetzung. Beispielsweise entwerfen wir mit Ihnen gemeinsam einen Erbauseinandersetzungsvertrag, der das Vorgehen im Einzelfall genau regelt. Hierbei sind insbesondere steuerliche Aspekte zu beachten, die unsere Experten stets im Blick halten.

Kann eine einvernehmliche Regelung innerhalb der Erbengemeinschaft nicht gefunden werden, so sind unsere Anwälte aus dem Erbrecht Ihnen gerne auch bei der Veräußerung der Nachlassgegenstände und der Aufteilung des Gewinns entsprechend der Anteile behilflich. Ebenso ist auch der Klageweg möglich – selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen in diesem Fall zielführend vor den Gerichten.

Pflichtteilsrecht

Die verfassungsrechtlich verankerte Testierfreiheit gewährt jedem das Recht, grundsätzlich frei über die Verteilung seines Vermögens nach dem Tod zu bestimmen. Dennoch unterliegt dieses Recht auch gewissen Schranken, die es zu berücksichtigen gilt: So sind bestimmte Personen rechtlich in besonderer Weise durch einen Mindestanspruch am Erbe abgesichert. Insofern besteht Schutz vor Enterbung. Dieser Anspruch steht dem Pflichtteilsberechtigten jeweils dann zu, wenn er durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen worden ist.

Solche Pflichtteilsansprüche stehen etwa dem Ehegatten und den nächsten Verwandten, also Eltern und Abkömmlingen des Verstorbenen zu. Der Pflichtteilsanspruch ist dabei nicht direkt auf die Nachlassgegenstände bezogen, sondern ist durch Auszahlung in Geld von den Erben zu erfüllen.

Gerne beraten wir Sie, inwieweit Sie bei der persönlichen Nachlassplanung etwaige Pflichtteilsansprüche zu berücksichtigen haben, um möglichen Streitigkeiten zwischen Ihren Erben und Pflichtteilsberechtigten vorzubeugen. Auf der anderen Seite stehen unsere Anwälte aus dem Erbrecht Ihnen selbstverständlich auch bei der Durchsetzung eigener Pflichtteilsansprüche zur Verfügung.

Neben dem Pflichtteilsanspruch selbst sieht das Gesetz auch den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch vor. Dieser schützt die Pflichtteilsberechtigten bereits zu Lebzeiten des Erblassers davor, dass dieser seinen Nachlass bewusst durch Schenkungen an andere Personen verringert. Auch hierzu beraten unsere kompetenten Anwälte Sie selbstverständlich gerne.