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Erbrecht USA

Sollten Sie in einen Erbfall verwickelt sein, der im Zusammenhang mit den USA steht, so steht Ihnen unser Expertenteam aus deutschen und amerikanischen Anwälten zur Seite. Unser auf das Erbrecht spezialisierten Team verfügt über umfassende Kenntnisse des US-Amerikanischen Erbrechts und kennt die Besonderheiten der jeweiligen Bundesstaaten. Falls erforderlich, können auch vor Ort entsprechende Schritte veranlasst werden. Hierzu arbeiten wir auch eng mit unser in den USA ansässigen Partnerkanzlei zusammen.

Jeder US-Bundesstaat verfügt über eigene Regelungen zum Erbrecht, sodass die einzuleitenden Schritte genau geprüft und geplant werden müssen. Gerne verweisen wir Sie hierzu auf die spezifisch für jeden Bundesstaat erstellten Informationsseiten (i.A.). 

Vereinbaren Sie bei Fragen zum US-Amerikanischen Erbrecht gerne einen persönlichen Besprechungstermin und lassen Sie sich umfassend beraten.