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Schenkungs- und Erbschaftssteuer

Geschenktes und ererbtes Vermögen unterliegt grundsätzlich der Schenkungs- bzw. der Erbschaftssteuer. Durch bestimmte Maßnahmen zu Lebzeiten lassen sich jedoch die anfallenden Steuern deutlich verringern oder sogar vermeiden. Im Einzelnen hängen die erzielbaren Steuervorteile von der Größe des jeweiligen Vermögens ab. Hierbei können gezielt steuerliche Freibeträge ausgenutzt werden. Die damit einhergehende Verteilung des Erbes zu Lebzeiten wird auch als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet.

Gerade bei einer großen Erbmasse kann die vorweggenommene Erbfolge ein wichtiges Thema sein, mit der sich der künftige Erblasser frühzeitig beschäftigen sollte. Gerne Beraten wie Sie dazu, welche Möglichkeiten das Erbrecht in diesem Bereich zur Verfügung stellt und erstellen gemeinsam einen Plan zur Verteilung Ihres Nachlasses, um bestmöglich die Steuerlast zu verringern.