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Internationales Erbrecht
In grenzüberschreitenden Erbfällen ist zunächst die Frage zu klären, welche nationale Rechtsordnung im konkreten Fall anzuwenden ist. Erst danach kann beurteilt werden, wie der Nachlass unter den Erben zu verteilen ist.
Die Bestimmung des anzuwendenden Rechts stellt eine komplexe und nicht pauschal zu beantwortende Frage dar. Unsere auf das Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälte sind hierfür Ihre richtigen Ansprechpartner.
Gerne prüfen wir, welche Rechtsordnung in Ihrem Fall anwendbar ist und vermitteln Ihnen, soweit erforderlich, einen kompetenten Ansprechpartner aus dem Ausland. Besonders im Bereich des US-Amerikanischen Erbrechts verweisen wir zudem gerne auf unsere Informationen zum Erbrecht USA.