Verbraucher und Privatpersonen
 

Der Kapitalmarkt ist nicht nur dynamisch, sondern auch äußerst komplex. Auf der einen Seite entstehen laufend neue Finanzprodukte und auf der anderen Seite bestehen zahlreiche Verbraucherschutzvorschriften, die den Handel mit Wertpapieren reglementieren und den Verbraucher schützen sollen. Verbraucher und Unternehmer sind auf eine kompetente Beratung ihrer Bank angewiesen und geben dieser oft einen Vertrauensvorschuss.

Die Banken verfügen dabei über rechtliche Beratungsressourcen, auf die Bankkunden nicht zurückgreifen können. Dieses Ungleichgewicht führt leider oft dazu, dass Kunden rechtlich nicht ausreichend über mögliche Risiken aufgeklärt werden. Sie erwerben Finanzprodukte, die sie bei ausreichender Beratung nicht gekauft hätten. In diesen Fällen gilt es, den eingetretenen Schaden schnellstmöglich von den Banken zurückzuverlangen.
Um das Kräfteverhältnis wieder auszugleichen, stehen wir als Kanzlei Ihnen als Fachanwalt für Bankrecht zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Interessen wirtschaftlich sinnvoll durchzusetzen. Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen im Umgang mit ihrer Bank oder ihrem Anlageberater und stehen Ihnen bei eingetretenen Schäden zur Seite.

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