Verbraucher und Privatpersonen
Das Erbrecht regelt rechtlich die Verteilung des Vermögens eines Menschen nach dessen Ableben. Aufgrund der enormen rechtlichen Komplexität eines solchen Vorfalls bedarf es einer sorgfältig individualisierten Nachfolgeregelung. Im Todesfall sind Erbauseinandersetzungen oftmals vorprogrammiert. Dies geschieht nicht zuletzt wegen mangelnder Planung, Kommunikation und Strukturierung zu Lebzeiten des Erblassers. Ist das Erbe nicht frühzeitig konzeptioniert und die Vermögensnachfolge nicht entsprechend geklärt, sind Erbstreitigkeiten die Folge. Zusätzlich gelangt oft der Staat zur Erbfolge, auch wenn diesem das vererbte Vermögen nach dem Willen des Erblassers nicht zufließen sollte. Aus diesem Grund bedarf es Fachkompetenz, unabhängig von der Größe des vorhandenen Vermögens. Als Anwalt für Erbrecht erstellen wir maßgeschneiderte Lösungen, egal ob es um eine gerechte Vermögensverteilung zu Lebzeiten geht, künftige Verhältnisse geklärt und/oder Vermögen gesichert werden soll. Unsere interdisziplinäre Zusammenarbeit sichert dabei den Blick auf das Ganze. Gerade bei der erbschaftssteuerlichen Gestaltung der Vermögensnachfolge ist eine enge Zusammenarbeit von steuer- und rechtsberatenden Experten unabdinglich. Wir beraten Sie als Anwalt für Erbrecht daher umfassend und individuell zu allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Unsere Tätigkeiten reichen dabei von dem Aufsetzen ihres Testaments über die Nachlassplanung bis hin zur Konzeptionierung komplexer Vermögensnachfolgen einschließlich umfangreicher Betriebs- und Immobilienkonstellationen.

Beratung im Erbrecht durch erfahrenen Rechtsanwalt oder Fachanwalt

Sachverhalte aus dem Erbrecht sind zumeist sehr individuell. Die Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet setzt daher neben Kenntnissen zum Erbrecht erhebliche praktische Erfahrung voraus. Aus diesem Grund erfolgt die Beratung von Mandanten zu erbrechtlichen Fragestellungen ausschließlich durch einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Fachanwalt.

top