Die Prospekthaftung bezeichnet die Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Prospekten über Kapitalanlageprodukte. In bestimmten Bereichen, beispielsweise bei Immobilien-, Schiffs- und Lebensversicherungsfonds sowie etwa bei Fonds im Bereich erneuerbarer Energien, besteht eine Prospektpflicht.
Ein Prospekt ist fehlerhaft, sofern er ein unzutreffendes Bild über die Kapitalanlagegesellschaft vermittelt. Infolgedessen kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen, bei deren Prüfung und Durchsetzung wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich sind. Bei einem individuellen Gespräch mit einem unserer Anwälte aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht können wir Ihnen eine kompetente Antwort zu allen rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang geben.