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Anlageberaterhaftung

Anlageberater empfehlen und vermitteln (privaten) Anlegern bestimmte Vermögensanlageprodukte. Diese stellen sich oftmals als sehr komplex dar und sind von einem durchschnittlichen Privatanleger nur schwer zu durchschauen.

In einigen Fällen sind später aufkommende Verluste bei der Kapitalanlage auf eine fehlerhafte Beratung durch den tätig gewordenen Anlageberater zurückzuführen. Anlageberatungsfehler können sich beispielsweise aus der Missachtung von Aufklärungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten ergeben. Infolgedessen kann es zu Schadensersatzansprüche der Anleger in beträchtlichen Höhen kommen.

Gerne sind wir Ihnen bei der Prüfung und Durchsetzung solcher Ansprüche behilflich. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit einem unserer Anwälte aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht und lassen Sie sich zu etwaigen Anlageberatungsfehlern und der Durchsetzung von sich daraus ergebenden Schadensersatzansprüchen beraten.