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Darlehensvertragsrecht
Das Darlehensvertragsrecht beschäftigt sich mit Fragen im Zusammenhang mit der Überlassung von Kapital oder Sachwerten durch Kreditinstitute oder private Darlehensgeber. Dabei regelt der Darlehensvertrag die Bedingungen der Kreditgewährung, wie beispielsweise die Auszahlungs- und Rückzahlungsmodalitäten sowie Zinsen.
Insgesamt kommt es im Darlehensvertragsrecht oftmals zu komplizierten Vorgängen, die die Beratung bei einem erfahrenen Rechtsanwalt aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht erforderlich machen.
Gerne prüfen wir bestehende Verträge mit Banken und Sparkassen und stellen sicher, dass diese ordnungsgemäß umgesetzt werden. Wir beraten Sie auch gerne zu Fragen, die die Rückzahlung oder Rückabwicklung eines Darlehens betreffen sowie etwa zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung.
Besonders im Fall von Verbraucherdarlehensverträgen sind umfangreiche rechtliche Bestimmungen zu berücksichtigen.
Ebenso sind wir Ihnen gerne bei der Aufsetzung eines privaten Darlehensvertrags behilflich und beraten Sie zu sämtlichen bestehenden Risiken. Ein gut gestalteter Darlehensvertrag kann späteren Rechtsstreitigkeiten vorbeugen und hilft dabei, Ihre finanziellen Ziele zu erreichen. In enger Zusammenarbeit mit unseren Mandanten erstellen wir einen entsprechenden Vertrag, der den Erfordernissen des Einzelfalls gerecht wird.