Übersicht

Bankvertragsrecht

Das Bankvertragsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen der Banken zu ihren Kunden. Typischerweise handelt es sich hierbei um Giro- oder Kreditkartenverträge, Darlehensverträge oder ab Beratungsverträge im Zusammenhang mit Kapitalanlagen. Oftmals werden die Grundlagen hierbei in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditinstituts geregelt. Besonders oft spielen Dienstleistungen und Gebühren der Banken eine zentrale Rolle. Wir beraten Sie gerne zu sämtlichen aufkommenden Fragen im Bereich des Bankvertragsrecht.

Gerne prüfen wir die zwischen der Bank und Ihnen bestehenden Verträge auf Wirksamkeit und ordnungsgemäße Durchführung. Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen hierbei sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten.