Übersicht

GmbH & UG

Wir beraten Sie gerne zu sämtlichen rechtlichen Fragestellungen über die GmbH und die UG. Unsere Anwälte stehen Ihnen von der Gründung, über die laufende Geschäftsführung bis hin zur Liquidation beratend zur Seite.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Form der Kapitalgesellschaft, die von mehreren oder auch einem einzelnen Gesellschafter als sogenannte Ein-Mann-GmbH gegründet werden kann. Sie erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Durch die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftskapital sind die Gesellschafter einer GmbH vor der persönlichen Inanspruchnahme durch die Gläubiger geschützt. Die GmbH ist die beliebteste Form der Kapitalgesellschaft und insgesamt eine der häufigsten Unternehmensformen in Deutschland.

Bei der GmbH-Gründung sind einige Aspekte zu beachten, wie etwa Anmeldung zum Handelsregister, die Einzahlung des Stammkapitals oder auch grundlegende steuerrechtliche Aspekte. Gerne beraten unsere Anwälte Sie zu den Chancen und Risiken einer GmbH-Gründung und klären Sie allumfassend über die zahlreichen zu beachtenden Besonderheiten auf.

Die Unternehmergesellschaft (UG)

 Die Unternehmergesellschaft ist eine Sonderform der GmbH und kann besonders für Start-Ups eine interessante Gesellschaftsform sein. Das Gesellschaftsrecht sieht diese Form der Kapitalgesellschaft seit 2008 vor.

Nicht ohne Grund spricht man bei der Unternehmergesellschaft auch von einer „Mini-GmbH“, denn grundsätzlich handelt es sich um eine GmbH mit der Besonderheit, dass die UG-Gründung bereits mit einem Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden kann. Sobald die Gewinnrücklage auf den für eine GmbH erforderlichen Mindestbetrag angewachsen ist, besteht die Möglichkeit des Formwechsels zu einer GmbH.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne zum Thema UG-Gründung. Sprechen Sie uns hierauf gerne jederzeit an.