Übersicht

Gesellschaftsgründungen

Unsere Anwälte aus dem Bereich des Gesellschaftsrecht beraten Sie umfassend und von Beginn an zum Thema Gesellschaftsgründung. Unabhängig davon, für welche Gesellschaftsform Sie sich entscheiden, gilt es stets einige Besonderheiten zu beachten. Wir beraten Sie zu der Frage, welche Gesellschaftsform für Ihre persönlichen Bedürfnisse die beste ist und veranlassen gemeinsam mit Ihnen die erforderlichen Schritte.

Besonders bei der Erstellung eines Gesellschaftsvertrags sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich. Hierbei achten wir besonders auf eine vorausschauende Absicherung gegen später eventuell auftretende gesellschaftsrechtliche Konflikte.

Nach der Erstellung eines perfekt auf Sie zugeschnittenen Entwurfs für einen Gesellschaftsvertrag ist die notarielle Beurkundung und die Eintragung im Handelsregister zu veranlassen. Das jeweils erforderliche Stammkapital muss entsprechend auf Bankkonten eingezahlt werden. Nicht zuletzt sind auch Aspekte wie die Gewerbeanmeldung und die Klärung steuerlicher Aspekte mit dem Finanzamt erforderlich. Ebenso sollte an die Meldung wirtschaftlich Berechtigter zum Transparenzregister gedacht werden.

Bei all diesen Schritten begleiten wir Sie und beraten Sie umfassend. Gerne vermitteln wir, dort wo erforderlich, Kontakte zu entsprechenden Notaren, Banken und Kollegen aus dem Steuerrecht.

Selbstverständlich arbeiten unsere Anwälte mandatsorientiert und stimmen das jeweilige Vorgehen genau mit Ihnen ab, sodass den Erfordernissen im Einzelfall stets kompetent begegnet werden kann.