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Gesellschafterwechsel

Aufgrund persönlicher oder geschäftlicher Gegebenheiten kann auch ein Gesellschafterwechsel in Ihrer Gesellschaft in Betracht kommen, indem ein Gesellschafter ausscheiden möchte, Geschäftsanteile verkauft werden sollen oder neu zu schaffende Geschäftsanteile von neuen Gesellschaftern übernommen werden sollen. Die hierbei meist erforderliche Übertragung von Geschäftsanteilen sowie die entsprechende Vertragsgestaltung kann komplizierte rechtliche wie tatsächliche Fragen aufwerfen, die eine Beratung bei einem erfahrenen und auf das Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwalt unumgänglich macht.

Gerne beraten wir Sie zu sämtlichen hier aufkommenden Fragen und arbeiten gemeinsam an ergebnisorientierten Lösungen. Wir unterstützen Sie durch die Erstellung der nötigen Verträge und bei der rechts- und formwirksamen Übertragung von Geschäftsanteilen.