Übersicht
GbR und eGbR
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts stellt die Grundform aller Personengesellschaften dar. Sie kann im Einzelfall bereits existieren, ohne dass die Gesellschafter ausdrücklich die Form der GbR gewählt haben – eine bloß formlose mündliche Einigung über die geschäftliche Zusammenarbeit ist ausreichend.
Erforderlich ist lediglich der Zusammenschluss mehrerer Personen zu einem gemeinsamen Zweck. Ein bestimmtes Mindestkapital wird nicht benötigt. Es handelt sich bei der GbR daher um eine sehr unkomplizierte Rechtsform, die aufgrund des Fehlens von Haftungsbeschränkungen jedoch auch Risiken mit sich bringt, die unsere Anwälte aus dem Fachbereich Gesellschaftsrecht gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen besprechen.
Die GbR ist besonders für Kleingewerbetreibende, Freiberufler sowie Praxis- oder Arbeitsgemeinschaften interessant, da sie keinen dahingehenden Einschränkungen unterliegt.
Trotz der unkomplizierten Gründung können auch bei der GbR komplexe gesellschaftsrechtliche Fragen auftreten, die etwa Gewinn-/Verlustverteilung, Haftung oder Geschäftsführung betreffen können. Zu sämtlichen auftauchenden Fragen sind Sie bei unseren Anwälten bestens beraten.
Unsere Experten beraten Sie auch zu sämtlichen Änderungen im Personengesellschaftsrecht, die am 01.01.2024 in Kraft getreten sind. Dies umfasst insbesondere die Eintragung der eGbR in das Gesellschaftsregister und die damit einhergehenden Fragen, wann eine Eintragung in das Gesellschaftsregister sinnvoll ist und welche Formalia hierbei zu beachten sind.