Übersicht
Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine weitere Form der Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Sie hat die Besonderheit, dass das Kapital in Aktien zerlegt ist, die von den jeweiligen Inhabern als Anteile gehalten werden. Für die Gründung einer AG ist ein Mindestkapital in Höhe von 50.000 Euro erforderlich. Wie auch bei der GmbH ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, sodass die Gesellschafter (Aktionäre) vor einer persönlichen Inanspruchnahme durch die Gläubiger geschützt sind.
Die Aktionäre stellen gemeinsam in der Hauptversammlung eines der Organe der AG dar. Hierbei bestimmen sich die Mitbestimmungsrechte der einzelnen Aktionäre nach der Höhe ihrer jeweiligen Aktienanteile. Weitere Organe der AG sind der Aufsichtsrat und der Vorstand.
Die AG findet ihr Pendant auf europäischer Ebene in der SE (Societas Europaea).
Insgesamt gilt es bei der Gründung wie in der laufenden Geschäftsführung einer AG viele Besonderheiten zu beachten, mit denen sich unsere Anwälte aus den Bereichen des Gesellschaftsrechts und des Kapitalmarktrechts bestens auskennen. Kommen Sie gerne auf uns zu, sofern Fragen rund um das Thema AG bestehen sollten.